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"Ich hätte den Aufsichtsrat informiert!"

Der Ex-Aufsichtsratspräsident versicherte, die Verschwiegenheitspflicht auch seiner Ehefrau gegenüber nicht gebrochen zu haben.

Auf die Frage, wie der Aufsichtsrat überprüft habe, ob der BAWAG-Vorstand hinsichtlich der Flöttl-Geschäfte die ihm gesetzten Auflagen auch einhalte, bemerkte Herbert Tumpel: „Es hat nie etwas darauf hingedeutet, dass die Maßnahmen nicht umgesetzt werden.“ Überdies wäre es Aufsicht des Bankprüfers gewesen, dies entsprechend zu kontrollieren.

„Was sagen Sie zu den späteren Ereignissen? Sie haben ja Glück gehabt, dass Sie vorher ausgeschieden sind“, kam Richterin Claudia Bandion-Ortner dann auf den so genannten Totalverlust im Oktober 1998 zu sprechen. „Die Konstruktion war eindeutig so, dass ein Gesamtverlust eigentlich nicht möglich war“, stellte Tumpel fest, ohne weiter auf die Frage einzugehen. Mit Günter Weninger, seinem Nachfolger als Aufsichtsratspräsident, habe er vor der Amtsübergabe „sicherlich über die BAWAG gesprochen, aber welche Punkte ich genau besprochen habe, weiß ich nicht“.

Tumpel teilte nicht die Einschätzung der angeklagten BAWAG-Vorstände, aber auch Weningers, wonach im Aufsichtsrat Besprochenes permanent nach außen drang: „Meiner Meinung nach war der Aufsichtsrat nicht das Gremium, in dem bankrelevante und schützenswerte Informationen an die Öffentlichkeit geraten wären.“ Er hätte sich daher anders als Weninger verhalten, der den Aufsichtsrat im Oktober 1998 und auch später nicht von den eingetretenen Verlusten unterrichtet hatte, betonte Tumpel: „Ich hätte den Aufsichtsrat informiert!“ Er könne allerdings Weningers Wissensstand zum damaligen Zeitpunkt nicht beurteilen, meinte er einschränkend.

Abschließend ging auch das Gericht auf den Umstand ein, dass Tumpels Ehefrau Gertrude Tumpel-Gugerell im Herbst 2000 OeNB-Vizegouverneurin war, als die Nationalbank die BAWAG zu prüfen hatte. „Eine Ehe hebt das Bankgeheimnis sicher nicht auf“, versicherte der nunmehrige AK-Präsident, seiner Frau kein Insider-Wissen aus seiner Zeit als BAWAG-Aufsichtsratspräsident preisgegeben zu haben. Es habe „zu keinem Zeitpunkt Gespräche über die BAWAG zwischen mir und meiner Ehefrau und umgekehrt“ gegeben. Er wisse „mit 100-prozentiger Sicherheit, dass ich mich an die Verschwiegenheitspflicht gehalten habe“, bekräftigte Tumpel.

„Fühlen Sie sich getäuscht von den damaligen Vorstandsmitgliedern der BAWAG?“, wollte Richterin Claudia Bandion-Ortner von Tumpel abschließend wissen. „Es ist Aufgabe des Gerichts, das festzustellen“, meinte Tumpel zurückhaltend. „Niemand nimmt mir die Arbeit ab“, scherzte die Richterin.

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