IBK schreibt Preis für Gesundheitsförderung aus
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen wie Schulen, Gemeinden, Firmen, Vereine usw. aus dem IBK-Gebiet, also aus Vorarlberg, Baden-Württemberg und Bayern, dem Fürstentum Liechtenstein sowie den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich.
Preisverleihung
Pro IBK-Mitgliedsland werden fünf Projekte für den 3. IBK-Preis nominiert. Aus diesen von den Länderjurys vorgeschlagenen Projekten kürt eine internationale Fachjury die drei Gewinnerinnen und Gewinner. Die nominierten Projekte werden im Rahmen des internationalen Fachsymposiums am 17. April 2008 in Bregenz einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Mit der Bekanntmachung beispielhafter Projekte aus dem Bodenseeraum sollen der breite, Länder übergreifende Diskurs über Gesundheitsförderung und Prävention gepflegt und eigene Aktivitäten angeregt werden.
Kontakt
Einreichungen sind noch bis Dienstag, 15. Jänner 2008 beim Institut für Sozialdienste, Interpark Focus 1, 6832 Röthis, möglich. Dort sind auch weitere Informationen erhältlich: Telefon 05523/52176, E-Mail ifs@ifs.at, Internet www.ibk-gesundheit.org.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg
Tel.: 05574/511-20141
Fax: 05574/511-20190
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OTS0023 2008-01-08/08:57