Ibiza-Video: Verhandlung von Ramin M. am 21. Juli

Beteiligte vermuten, dass die Causa in einer Diversion enden könnte. Das lege zumindest die anberaumte Verhandlungsdauer von nur 20 Minuten nahe.
Verhandlung von Anwalt Ramin M. am Juli aufgrund des Ibiza-Videos
Der Wiener Anwalt M., für den die Unschuldsvermutung gilt, hatte bereits kurz nach Erscheinen des Ibiza-Videos vor mehr als drei Jahren seine Beteiligung am Ibiza-Video eingestanden. "Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden", hieß es damals. Er habe Missstände aufdecken wollen, argumentierte der Anwalt damals.
Ermittlung wegen Täuschung gegen Ramin M.
Gegen M. war zuvor von der Staatsanwaltschaft wegen Täuschung ermittelt worden - "zum Nachteil von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus". M. hatte die aus dem Video bekannte vermeintliche Oligarchennichte mit Ex-FPÖ-Klubchef Gudenus bekanntgemacht. Diese hatte vorgegeben, dass sie eine Liegenschaft von Gudenus kaufen möchte. Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ebenso eingestellt wie Ermittlungen wegen Urkundenfälschung.
Ob tatsächlich eine Diversion beantragt worden ist, wie an der Verhandlung Beteiligte gegenüber der APA spekulieren, wollte die Rechtsvertretung von M. nicht bestätigen. Laufende Verfahren kommentiere man nicht, hieß es. Auch die Staatsanwaltschaft Wien gab dazu keine Auskunft. Das zuständige Bezirksgericht Leopoldstadt war vorerst nicht erreichbar.
(APA/Red)