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Ibiza-Video: Erste Anklage gegen Strache steht bevor

Strache und sein Anwalt sind guter Dinge.
Strache und sein Anwalt sind guter Dinge. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Zwei Jahre nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos steht die erste Anklage gegen Strache bevor. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vermutet Korruption im Privatkrankenanstalten-Komplex.

Fast zwei Jahre nach dem Auftauchen des Ibiza-Videos könnte es demnächst zur ersten Anklage gegen den einstigen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache kommen, berichtete der "Standard" am Donnerstag. Dabei geht es um die Causa Privatkliniken. Der Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) liegt dem Justizministerium derzeit zur Entscheidung vor, wurde der APA im Ressort bestätigt.

Klinik nutzte Kontakte zu Strache

Strache hatte als Regierungsmitglieder dafür geworben, dass die Klinik des einstigen Glücksspielmanagers und Rennfahrers Walter Grubmüller in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) aufgenommen wird. Dadurch konnte sie Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen.

Weil Grubmüller an die FPÖ gespendet und Strache auf seine Yacht eingeladen hatte, vermutete die WKStA Korruption. Sie ermittelte gegen insgesamt vier Personen, nun soll dem Vernehmen nach Anklage erhoben werden - allerdings nicht gegen alle bisher Beschuldigten.

Strache-Anwalt von Freispruch überzeugt

Der Vorhabensbericht der WKStA wurde dem Justizministerium am 8. Februar von der Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt, bestätigten beide laut ORF-"Mittagsjournal". Eine Entscheidung dürfte unmittelbar bevorstehen. Rund um die Causa Prikraf laufen nun auch Verdachtsprüfungen gegen den Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Manager der Uniqa-Tochter Premiqamed. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Strache-Anwalt Johann Pauer zeigte sich gegenüber dem "Mittagsjournal" von einem Freispruch seines Mandanten in einem allfälligen Hauptverfahren überzeugt. Strache habe die Vorwürfe bereits mit Beweismitteln widerlegen können.

(APA/red)

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