Die Herstellung eines Videos sei weder in Spanien noch nach deutschem Recht strafbar - habe das Berliner Kammergericht festgestellt. Also dürfte H., selbst wenn er ausgeliefert würde, in Österreich weder der Prozess gemacht noch gar er bestraft werden, argumentierte Eisenberg. "Konstruiert" seien die Vorwürfe über Drogenhandel. Sie seien nur ein "Vorwand, um seiner habhaft zu werden und sich an ihm für das Ibiza-Video zu rächen".
Auch den Vorwurf, Julian H. habe versucht, über einen Mittelsmann den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zu erpressen, wies der Rechtsanwalt zurück: Sein Mandant habe davon nichts gewusst. Sollte sich die deutschen Justizbehörden zur Auslieferung entschließen, überlege man, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.
(APA/Red.)