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Wenig Erhellendes aus U-Ausschuss-Befragung von Pilnacek

Pilnacek sieht sich ausschließlich als "Diener des Staates"
Pilnacek sieht sich ausschließlich als "Diener des Staates" ©APA
Wer am Mittwoch im Ibiza-U-Ausschuss von der Befragung des Strafrechtssektionschefs Christian Pilnacek die Entdeckung des sprichwörtlichen rauchenden Colts erwartet hat, wurde enttäuscht.

Die Einvernahme bot zwar etwas Einblick in die Arbeit der Strafaufklärungsbehörden und einige Handlungen Pilnaceks, wirklich Neues gab es aber auch nicht. Teilweise wurde es besonders emotional.

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Er sei "ausschließlich Diener des Staates" und wolle als solcher "das Ansehen des Strafrechts verstärken", stellte er mehrmals in Abrede, einem Netzwerk anzugehören oder dass es gar ein "System Pilnacek" gebe. Er könne weder Hausdurchsuchungen anordnen noch in solche eingreifen. "Meine Macht ist durch die rechtlichen Vorgaben begrenzt." Kontrolle erfolge durch den unabhängigen Weisungsrat.

Pilnacek-Auftritt für Krisper "unglaubwürdig"

Anders sahen das NEOS und SPÖ: Die pinke Fraktionsführerin Stephanie Krisper bezeichnete den Auftritt Pilnaceks nach dem Ende der Befragung als "unglaubwürdig" und zeigte sich überzeugt, dass es informelle Wege gebe. Diesbezüglich sprach sie etwa die "Blindkopien" durch Oberstaatsanwalt Johann Fuchs oder diverse "mündliche Weisungen" an. Auch blieben bezüglich Treffen mit Beschuldigten in der Casag-Causa viele Fragen offen. Laut SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer war Pilnacek "ungewöhnlich patzig und aggressiv". Sein heutiger Auftritt sei alles andere als "souverän" gewesen. Auffallend sei gewesen, dass er am Anfang betont hatte, dass nichts informell lief, so Krainer. In der Befragung habe sich dann aber herausgestellt, "dass beinahe alles informell abgelaufen ist".

Im Casinos-Verfahren gab es laut Pilnacek zwei Weisungen. "Eine war vom damaligen Justizminister Clemens Jabloner (Parteizugehörigkeit von Ermittlern bedeutet per se keine Befangenheit, Anm.) gekommen." Die zweite habe sich auf die Sicherstellung von E-Mails und anderer elektronischer Dateien beim Finanzministerium bezogen und dass dabei mit Amtshilfe vorzugehen sei - bezugnehmend auf das OLG Wien, das in der Untersuchungsanordnung in der Causa BVT eine Unzulässigkeit erkannt hatte.

Parteizugehörigkeit für Pilnacek kein Problem

Zum Vorwurf der ÖVP-Nähe der "Soko Tape" sagte Pilnacek, dass auch er der Meinung sei, dass es kein Problem sei, wenn ein ermittelnder Beamter Mitglied einer Partei sei. Die WKStA-Vertreter hatten das anders gesehen, sie seien "anderer Rechtsansicht" gewesen.

Zu einem Treffen mit dem Aufsichtsratschef der Casinos Austria, Walter Rothensteiner, sowie Ex-Vizekanzler und Casinos-Aufsichtsrat Josef Pröll (ÖVP) befragt, als diese bereits als Beschuldigte der Casino-Causa geführt wurden, sagte Pilnacek, es sei seine Aufgabe als Sektionschef, der die Fachaufsicht führt, sich Beschwerden über die Staatsanwaltschaft anzuhören. Rothensteiner habe sich etwa über die lange Dauer der Sicherstellung seines Mobiltelefons beklagt. Er, Pilnacek, habe daraufhin aufgeklärt, dass die WKStA ordnungsgemäß vorgegangen sei.

Hick-Hack über Zulässigkeit von Fragen

Ob er, Pilnacek, weitere Beschuldigte im Casinos-Verfahren getroffen hat, fragte NEOS-Politikerin Stephanie Krisper. "Nein", betonte Pilnacek. "Krampusfest Ö1?", fragte Krisper weiter und verwies auf Dezember 2019 und ein angeblich halbstündiges Gespräch mit Ex-Novomaticsprecher Bernhard Krumpel. Pilnacek sagte, er kenne den Mann nicht und konnte sich nicht an ein Gespräch erinnern. Danach kam es einmal mehr zu einem Hick-Hack darüber, welche Fragen nach der Verfahrensordnung zulässig sind und welche nicht. Beim Schlagabtausch mit Krisper wurde Pilnacek teilweise sehr emotional.

Pilnacek rechnet damit, dass die relevanten Passagen des Ibiza-Videos den Abgeordneten nach der Sommerpause im September vorliegen sollten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Prüfung dieser Tage abgeschlossen, so Pilnacek. Nun habe sie die Ermittlungsanordnung an die SoKo gerichtet, die abstrakt rechtlichen Passagen zu verschriftlichen bzw. die entsprechenden Sequenzen herzustellen, erläuterte Pilnacek: "Erfahrungsgemäß braucht die SoKo dafür zwei bis drei Wochen."

Oberstaatsanwalt ortet keine "Ermittlungspannen"

Der für das Ibiza-Verfahren zuständige Oberstaatsanwalt verteidigte im U-Ausschuss das Vorgehen der Behörden bei den Ermittlungen nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos im Mai des vergangenen Jahres verteidigt. Die Trennung in zwei Verfahrensstränge, nämlich die Korruptionsermittlungen bei der WKStA und die Ermittlungen zur Herstellung und Verbreitung bei der StA Wien, sei richtig gewesen. Denn schließlich sei der Ermittlungskomplex "ein gewaltiger", betonte Oberstaatsanwalt Johann Fuchs auf eine entsprechende Frage des Verfahrensanwalt Wolfgang Pöschl. Auf diese Weise hätte auch die jeweilige "Kernkompetenz" der beiden Staatsanwaltschaften genutzt werden können.

"Ermittlungspannen" ortete er keine, erklärte Fuchs und schilderte den Abgeordneten die rechtlichen Rahmenbedingungen strafrechtlicher Ermittlungen. Etwa sei der Anfangsverdacht die "Schwelle zum Ermittlungsverfahren" und bilde den Rahmen für das Ermittlungsverfahren. Die Rolle der OStA als Fachaufsicht bestehe darin, einen Ausgleich zwischen Grundrechtsschutz und zielgerichteten Verfahren sicherzustellen. Die Möglichkeiten sind aber "ausschließlich durch das Gesetz bestimmt". Manche Entscheidungen seien in der Öffentlichkeit nicht verständlich, "aber dem Recht entsprechend", argumentierte Fuchs.

Zusammenarbeit nicht immer "friktionsfrei"

Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verlaufe nicht immer "friktionsfrei", das wäre aber auch "fad", so Fuchs. Wenn man bei so einer "komplexen Ermittlungsstruktur" zusammenarbeite, seien unterschiedliche Meinungen "nichts Beunruhigendes", so Fuchs: "Das sind wir gewohnt."

Zudem können sich Staatsanwaltschaften nicht die Polizisten aussuchen, die zur Verfügung gestellt werden. Dass die SoKo Tape gegründet wurde und von der WKStA mit den Ermittlungen beauftragt wurde, sei kein verdächtiger Vorgang. Jedes Team bringe seine Kernkompetenz mit ein, erklärte der Oberstaatsanwalt: "Aber wenn kein Konsens herzustellen ist, hat die Staatsanwaltschaft das letzte Wort."

Das Video habe er noch nicht gesehen. Das sei aber auch nicht seine Aufgabe. Das gehöre in den Ermittlungsbereich, meinte Fuchs: "Ich werde das Video auch nicht zur Gänze sehen."

Verfahrensrichter für Ladung von Heidi Horten

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl sprach sich am Mittwoch für eine neuerliche Ladung der Milliardärin Heidi Horten in den Ibiza-Untersuchungsausschuss ausgesprochen. "Mir scheint die Entschuldigung nicht ausreichend zu sein", sagte Pöschl.

Horten war nach ihrem Nicht-Erscheinen bei der ersten Ladung Anfang Juni noch einmal für heute, Mittwoch, geladen worden. Der Vorsitzende, ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger, stellte mit 16.30 Uhr fest, dass Horten, die der Parlamentsdirektion einen Brief und ein ärztliches Attest übermittelt hatte, nicht erschienen war und bat Pöschl um eine Einschätzung.

Pöschl erklärte, dass ihm die Entschuldigung nicht ausreichend zu sein scheint. "Daher sollten wir sie zu einem weiteren Termin laden." Die Fraktionen wollen darüber morgen, Donnerstag, entscheiden.

(APA)

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