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I: Verlegung von Verfahren abgelehnt

Ein Mailänder Gericht hat am Freitag einen Antrag von Italiens Regierungschefs Berlusconi zur Verlegung einer Vorverhandlung abgelehnt, die gegen ihn wegen angeb-licher Bestechung und Steuerhinterziehung im Gange ist.

Die Rechtsanwälte hatten die Verlegung der Vorverhandlung von der lombardischen Hauptstadt nach Brescia mit der Begründung beantragt, die Mailänder Richter seien gegen den Regierungschef voreingenommen. In Mailand hatte gegen Berlusconi bereits ein Prozess wegen Korruption stattgefunden, der vor einem Jahr mit dem Freispruch des Regierungschefs zu Ende gegangen war.

Das Mailänder Gericht ist dabei, mehrere Zeugen zu vernehmen. Die Richter müssen über die Eröffnung eines Verfahrens gegen Berlusconi, außerdem gegen den Chef der Mailänder TV-Holding Fininvest, Fedele Confalonieri, sowie weitere zwölf Manager und Berater des Medienunternehmens Mediaset – ebenfalls in Berlusconis Besitz – entscheiden. Sollte es nun zu einer Anklage kommen, könnte der Regierungschef kurz vor den Parlamentswahlen im kommenden April in arge Bedrängnis geraten.

Die Mailänder Staatsanwälte versuchen Klarheit über Schwarzgelder und illegale Parteienfinanzierungen zu schaffen, welche Berlusconis Mediaset in den 90er Jahren gezahlt bzw. getätigt haben soll.

Ermittelt wird in der Mailänder Affäre unter anderem gegen den Londoner Rechtsanwalt David Mills, den Ehemann der britischen Kulturministerin Tessa Jowell. Dabei geht es um einen undurchsichtigen Kauf von Filmübertragungsrechten. Es bestehe der Verdacht, dass Berlusconi für Falschaussagen des Anwalts bezahlt oder Zahlungen dafür angeordnet hat, meinten die Ermittler. Berlusconi hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Mills wird verdächtigt, auf den British Virgin Islands ein Netz von Offshore-Gesellschaften aufgebaut zu haben, mit deren Hilfe Berlusconi Schwarzgelder in Millionenhöhe gewaschen und am italienischen Fiskus vorbeigeführt haben soll.

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