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I: Ermittlungen nach Sterbehilfe

Die römische Staatsanwaltschaft hat eine Ermittlung über den Tod des unheilbar kranken Piergiorgio Welby in die Wege geleitet. Arzt wurde bereits vernommen.

Welby war am Mittwochabend gestorben, nachdem ein Arzt die Geräte abgeschaltet hatte, die den Patienten künstlich beatmeten. Vernommen wurden der Sterbehelfer Mario Riccio, ein Anästesie-Arzt im Krankenhaus der lombardischen Stadt Cremona, sowie der Europa-Parlamentarier Marco Cappato, ein Mitglied der Radikalen Partei, der bei Welbys Tod anwesend war, erklärte Welbys Anwalt Giuseppe Rossodivita.

Niemand gilt vorerst als Verdächtiger. Die Staatsanwälte warten auf die Resultate der Obduktion von Welbys Leiche, um offizielle Schritte zu unternehmen. Riccio war nicht Welbys Hausarzt, hatte sich aber bei einer Patientenorganisation gemeldet und bereit erklärt, den Schalter zu betätigen. Ihm drohen laut dem italienischen Gesetz 15 Jahre Haft wegen Totschlag bzw. Mord, da in Italien sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten sind. Nur bei gehirntoten Patienten ist die passive Euthanasie erlaubt.

Laut einem Rechtsexperten, Fabrizio Ramacci, habe Riccio das italienische Gesetz gebrochen. „Riccio hat sich für einen aktiven Eingriff verantwortlich gemacht, der dem italienischen Strafbuch widerspricht“, erklärte Ramacci.

Über die letzten Lebensstunden Welbys berichtete seine Witwe Mina auf einer Pressekonferenz am Freitag. „Mein Mann befürchtete, er müsste schrittweise ersticken. Deswegen hat er mit seinem Kampf um die Sterbehilfe begonnen. Er wollte auch anderen Menschen in seiner Situation nützlich sein“, bteonte Mina Welby. Der Patient war im Alter von 27 Jahren an Muskeldystrophie (Muskelschwund) erkrankt.

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