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Hundstorfer rückt Darstellung zurecht

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ÖGB-Präsident Hundstorfer hat am Donnerstag eine im BAWAG-Prozess vorgetragene Darstellung seines Vorgängers zurecht gerückt, wonach er gesagt habe, die Gewerkschaft brauche ein "Bauernopfer".

In der fraglichen Sitzung im ÖGB-Vorstand am 20. März 2006 sei es nicht um Personen gegangen, sagte Hundstorfer am Donnerstagvormittag. In einer weiteren Sitzung zwei Tage später sei es zwar um personelle Konsequenzen, aber in der BAWAG selbst gegangen. Er selbst verwende im übrigen den Begriff “Bauernopfer” nicht.

ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer hat außerdem einen Anwaltswechsel bei der Schadenersatzklage gegen die frühere BAWAG-Spitze bestätigt. Die Trennung von Gerda Kostelka-Reimer sei einvernehmlich erfolgt, sagte er am Donnerstag vor Journalisten. Das Mandat wird die Kanzlei Hauser-Milchrahm-Stadlmann erhalten. In ÖGB-Kreisen heißt es, auch im BAWAG-Strafprozess stehe nun die Rechtsvertretung durch die selbe Anwältin in Frage.

Auch die bereits während des Verfahrens viel kritisierte Anwältin sprach gegenüber der APA von einer einvernehmlichen Lösung. Aus “Kapazitätsgründen” habe sich die Kanzlei entschieden, den ÖGB im Berufungsverfahren nicht mehr zu vertreten. Zudem seien unterschiedliche Interessen im Spiel, so wolle die BAWAG P.S.K. etwa den Berufungsinhalt mitbestimmen. “Wir würden zu lange verhandeln müssen.”

Hundstorfer zeigte sich unterdessen zuversichtlich, dass die Kosten des Berufungsverfahrens finanziert werden könnten. Man hoffe, dass die Berufung durchgehe und man wieder in der ersten Instanz landen werde. Am 29. September müssen 300.000 Euro Gerichtsgebühren bezahlt werden. “Ob die 11 Mio. Euro im Falle einer Verurteilung der acht Beklagten auch wirklich eintreibbar seien, „ist ein anderes Thema”, sagte Hundstorfer. “Aber wenn wir als ÖGB damals nur gegen (Ex-BAWAG-Chef Helmut) Elsner vorgegangen wären, und wir bei den Klagen zwei hohe Funktionäre außen vor gelassen hätten, möchte ich nicht wissen, wie die Kommentare (der Medien; Anm.) dazu ausgesehen hätten.”

Währenddessen hieß es aus ÖGB-Kreisen gegenüber der APA, auch das Mandat im BAWAG-Strafprozess stehe gerade “in Diskussion”. Der ÖGB hat sich dem Prozess ja als Privatbeteiligter angeschlossen. Kostelka-Reimer lässt sich heute, Donnerstag, durch Michael Rovina vom ÖGB-Rechtsreferat vertreten. Bei den Zeugenbefragungen von Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch und von ÖGB-Chef Rudolf Hundstorfer diese Woche war Kostelka-Reimer noch als Anwältin des ÖGB im Gerichtssaal im Wiener Landesgericht dabei.

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