Mehr als drei Jahren ist es her, dass ein Jäger im Maurer Wald die Schäferhündin Mona erstochen hat. Der Weidmann, der seinen bayrischen Gebirgsschweißhund Asta äußerln führte, vermeinte, Mona würde sich auf seinen vierbeinigen Liebling stürzen und stach zu. Mona überlebte nicht. Der Jäger wurde von einem Wiener Bezirksgericht wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung zu zehn Wochen bedingter Haft verurteilt. Die Hundebesitzerin hat daraufhin eine Schadenersatzklage eingebracht. Jetzt wurden der Frau 6.900 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.
Die Begründung des Gerichts laut einer Aussendung des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) vom Dienstag: Weil die Frau ihren Hund so geliebt hatte und durch den Verlust psychisch schwer beeinträchtigt worden war. Die Klägerin hatte zu Mona ein besonderes Nahverhältnis und betrachtete diese auf Grund ihrer allgemeinen Einstellung Tieren gegenüber als gleichwertiges Familienmitglied, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Maßnahmen, die sie darauf ergriff, indem sie ärztliche Hilfe in Anspruch nahm, waren adäquat.