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Hundehaltung: Kein Beschluss am Wiener Landtag

Die Novelle, die die Hundehaltung betrifft, wurde am Wiener Landtag nicht beschlossen.
Die Novelle, die die Hundehaltung betrifft, wurde am Wiener Landtag nicht beschlossen. ©APA/Herbert Neubauer
Heute fand der Wiener Landtag statt, und auch hier wurde das Thema der Hundehaltung diskutiert. Die Novelle, die unter anderem eine Alkoholgrenze für Halter von Listenhunde vorsieht, wurde nicht beschlossen.
Maulkorbpflich in Wien nicht fix
Hundeführschein gefordert

Mit “fadenscheinigen Tricks” habe die FPÖ im Sonderausschuss vor der Sitzung einen Beschluss unmöglich gemacht, empörte sich die SPÖ. Die Reform könne somit nicht in den Landtag eingebracht werden. “Jeder künftige Beißvorfall geht auf das Konto der FPÖ. Ich frage mich, wie man noch ruhig schlafen kann, wenn man Kinder mutwillig gefährdet”, zeigte sich SPÖ-Umweltausschussvorsitzender Erich Valentin in einer Aussendung “erschüttert”.

Er kündigte an, dass die Sitzung des Ausschusses unmittelbar nach der Landtagssitzung wieder aufgenommen werden soll. “Denn wir werden keine Minute verstreichen lassen, um die Novelle mit den Verschärfungen zum Schutz der Menschen im Ausschuss und in der Folge im nächsten Landtag zu beschließen”, so Valentin.

Geplante Novelle laut FPÖ: “Pfusch mit willkürlicher Rasseliste”

Die FPÖ bestätigte das Vorgehen im Gespräch mit der APA: “Das war eine geplante Aktion aus reiner Notwehr”, sagte FPÖ-Klubchef Toni Mahdalik. Es sei eine “Missachtung der Oppositionsrechte”, den Antrag eine halbe Stunde vor der Landtagsitzung “durchpeitschen” zu wollen: “Deshalb haben wir gesagt, wir verzögern den Beschluss.” Die geplante Novelle sei ein “Pfusch mit willkürlicher Rasseliste”, kritisierte er. Er forderte eine umfassende Diskussion des Regelwerks, in die auch die Meinung von Hundebesitzerin Eingang finden soll. Inhaltlich sprach er sich dafür aus, alle Hundehalter zum Hundeführschein zu verpflichten, dieser dürfe allerdings keine zusätzlichen Kosten für die Halter bedeuten. Die Verschärfungen alleine für Besitzer sogenannter Listenhunde lehne er ab.

Auch die Wiener ÖVP übte Kritik an der rot-grünen Koalition. “Die Vorgehensweise der Stadtregierung ist völlig unverständlich: Ohne Begutachtungsverfahren und ohne Experten anzuhören, wurde ein Flickwerk vorgelegt”, bemängelte der nicht amtsführende Stadtrat Markus Wölbitsch in einer Aussendung. “Eine der wichtigsten angekündigten Maßnahmen wäre in den heutigen Novellen gar nicht enthalten: die Maulkorbpflicht für ‘Listenhunde’ an öffentlichen Orten. Das neue Gesetz hätte seinen Zweck nicht erfüllt.”

Beschluss der Novelle beim Wiener Landtag verzögert

“SPÖ und Grüne schaffen es nicht, das neue Tierhaltegesetz heute in den Landtag zu bringen”, befand auch der Klubobmann der Wiener NEOS, Christoph Wiederkehr. Schuld an der Verzögerung ist seiner Ansicht nach nicht die FPÖ, sondern die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Diese habe auf “Biegen und Brechen” die Novelle durchboxen wollen.

Die von SPÖ und Grünen angekündigte Reform des Tierhaltegesetzes enthält unter anderem eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille für Listenhundehalter, mehr Kompetenzen für die Hundeführscheinprüfer und höhere Strafen bei Verstößen gegen das Tierhaltegesetz. Die von der SPÖ gewünschte Maulkorbpflicht für Listenhunde ist wegen Bedenken der Grünen nicht Teil der Novelle.

Dass der Beschluss im Ausschuss verzögert wurde, bedeutet nicht, dass er verhindert werden kann. Rot-Grün kann die Novelle zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zustimmung der Opposition absegnen. Geplant ist dies nun bei der nächsten Sitzung des Landtages.

Reform soll bei Sonderlandtag im November behandelt werden

Nachdem die Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes nicht wie geplant bei der Landtagssitzung am heutigen Donnerstag behandelt werden konnte, soll der Beschluss bei einem Sonderlandtag im November erfolgen. Das teilte das Büro von Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) der APA mit. Ein Termin für die Sitzung steht noch nicht fest.

Jener Teil der Novelle, der die Kompetenzen der Polizei betrifft, also das geplante Alkohollimit für Halter von Listenhunden, muss danach noch (innerhalb von acht Wochen) vom Bund begutachtet werden, hieß es aus dem Stadtratsbüro.

(APA/Red)

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