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Hundehalter im Visier der Polizei

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In den kommenden beiden Wochen kann es für Wiener Hundehalter teuer werden, ihren vierbeinigen Liebling in der Öffentlichkeit ohne Leine oder Maulkorb zu führen. Die Polizei führt in dieser Zeit nämlich schwerpunktmäßig Kontrollen durch.

Wer die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhält, muss mit Ermahnungen, einem Organmandat oder auch mit einer Anzeige rechnen.
Die übliche Höhe der Verwaltungsstrafe beträgt 21 Euro, bei einer Anzeige kann es aber auch erheblich teurer werden. Zu diesem Mittel greife man etwa, wenn ein Besitzer seinen Hund auf einem Kinderspielplatz herumlaufen lässt und damit die Kinder ängstigt, so Peter Goldgruber von der Wiener Polizei bei der Präsentation der Aktion am Freitag.

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten – das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen – einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo “üblicherweise“ viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

Die Schwerpunktaktion soll den Wiener Hundehaltern auch die 153 Hundeverbotszonen in Wien sowie das Hundeverbot auf Spielplätzen, Friedhöfen, im gesamten Lainzer Tiergarten und auf den Steinhofgründen in Erinnerung rufen. Im Gegenzug gibt es in der Bundeshauptstadt mehr als 100 Hundezonen mit einer Gesamtfläche von 817.000 Quadratmetern.

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