Werden sie ohne absolvierten Führschein erwischt, müssen sie mindestens 250 Euro zahlen, informierte Umweltstadträtin Sima am Mittwoch. Ein zu Hause vergessener Schein kostet mindestens 30 Euro. Die Kontrollen werden von der Polizei in Kooperation mit dem Veterinäramt vorgenommen. “Im Rahmen des Streifendienstes wird geprüft, ob der Halter die Leinen- und Beißkorbpflicht einhält”, erklärte Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei.
Auf die zusätzliche Aufgabe wurden die Beamten via “interner Information” – es wurden Bilder der betroffenen Rassen verteilt – vorbereitet, so Goldgruber. Eine Spezialausbildung in Sachen Hunderassewesen sei nicht angedacht. Im Zweifelsfall werden Mitarbeiter des Veterinäramts kontaktiert. Der Leiter befürwortet die Kontrollen, denn in Wien komme es pro Jahr zu rund 600 Zwischenfällen mit Tieren – großteils mit Hunden.
Der Leiter kündigte zudem Schwerpunktkontrollen an, wo auch die Chips unter die Lupe genommen werden. In Gefahrensituationen kann die Polizei einem Besitzer ohne Führschein den Hund “sofort und dauerhaft” abnehmen. Der theoretische Maximalstrafrahmen für die neue Regelung beträgt 14.000 Euro.
Der Hundeführschein muss innerhalb der ersten drei Monate ab Haltungsbeginn abgelegt werden. Für Wiener, die bereits einen Kampfhund besitzen, gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2011. Bis sie in Besitz des Scheins gelangen, herrscht Beißkorbpflicht an öffentlichen Plätzen.