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Hundeführschein ab morgen Pflicht: Polizei prüft Halter

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Symbolbild ©APA
Wien -  Ab morgen, Donnerstag, werden in Wien Kampfhundebesitzer an die kurze Leine genommen: Es tritt die Hundeführscheinpflicht in Kraft. Halter bestimmter Rassen müssen in Zukunft eine Prüfung ablegen, um zu zeigen, dass sie im Umgang mit ihren Tieren geschult sind.
Bilder der Prüfung

Halten sich die Betroffenen nicht an die Regelung, drohen saftige Strafen: Werden sie ohne absolvierten Führschein erwischt, müssen sie mindestens 250 Euro zahlen, informierte Umweltstadträtin Ulli Sima (S) am Mittwoch. Ein zu Hause vergessener Schein kostet mindestens 30 Euro.

Die Kontrollen werden von der Polizei in Kooperation mit dem Veterinäramt (MA 60) vorgenommen. “Im Rahmen des Streifendienstes wird geprüft, ob der Halter die Leinen- und Beißkorbpflicht einhält”, erklärte Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei. Handelt es sich bei dem Tier um einen gelisteten Kampfhund, muss der Besitzer auch den Hundeführschein vorweisen.

“Interner Information”

Auf die zusätzliche Aufgabe wurden die Beamten via “interner Information” – es wurden Bilder der betroffenen Rassen verteilt – vorbereitet, so Goldgruber. Eine Spezialausbildung in Sachen Hunderassewesen sei nicht angedacht. Im Zweifelsfall werden Mitarbeiter des Veterinäramts kontaktiert. Der Leiter befürwortet die Kontrollen, denn in Wien komme es pro Jahr zu rund 600 Zwischenfällen mit Tieren – großteils mit Hunden: “Es ist gescheiter, wir kontrollieren im Vorfeld.”

Der Leiter kündigte zudem Schwerpunktkontrollen an, wo auch die Chips unter die Lupe genommen werden. In Gefahrensituationen kann die Polizei einem Besitzer ohne Führschein den Hund “sofort und dauerhaft” abnehmen. Der theoretische Maximalstrafrahmen für die neue Regelung beträgt 14.000 Euro.

Der Hundeführschein muss innerhalb der ersten drei Monate ab Haltungsbeginn abgelegt werden. Für Wiener, die bereits einen Kampfhund besitzen, gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2011. Bis sie in Besitz des Scheins gelangen, herrscht Beißkorbpflicht an öffentlichen Plätzen. Um sich für den Führschein anzumelden, müssen Prüfling und Hund persönlich beim Veterinäramt vorstellig werden, informierte Tierschutzstadträtin Sandra Frauenberger (S). Der Halter muss außerdem mindestens 16 Jahre alt sein und die Nachweise erbringen, dass keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen, die Hundeabgabe entrichtet und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der Vierbeiner hat gechippt und registriert zu sein.

Für “Gasthunde”, die zu Besuch in Wien sind, besteht Beißkorbpflicht. Wer mit seinem Tier allerdings länger als einen Monat in der Bundeshauptstadt weilt, muss den Führschein machen. Von der Regelung sind 13 Rassen betroffen: Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino – inklusive entsprechender Mischlinge. Die 25 Euro teure Prüfung darf einmal wiederholt werden und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

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