AA

Hundechip kann warten

Schonfrist für Wiener Hunde: Sie brauchen im kommenden Jahr noch keinen verpflichtenden Chip unter der Haut - Bundestierschutzgesetz setzt Regelung außer Kraft - Übergangsfrist läuft noch bis 2006.

Die Regelung wird durch das neue Bundestierschutzgesetz außer Kraft gesetzt. Dieses sieht ebenfalls die Chippflicht für Hunde (und auch Katzen, Anm.) vor. Die Übergangsfrist läuft jedoch bis 2006.


Laut Rathaus-Angaben leben in Wien rund 50.000 registrierte Hunde. Ein Teil von ihnen ist jetzt schon mit einem Mikrochip ausgestattet, da neu angeschaffte Tiere den elektronischen Begleiter schon seit Frühjahr 2004 brauchen. Betroffen sind Vierbeiner, die älter als drei Monate sind.

Indentifizierung der Hunde soll möglich gemacht werden


Durch die Kennzeichnung mittels Hundechip soll das Tier jederzeit identifiziert werden können. Dazu wurden Daten wie Rasse, Geschlecht, Alter sowie Name und Adresse des „Frauchens“ oder „Herrchens“ im Magistrat zentral gespeichert. Ein Zugriff auf diese Details ist möglich, sobald ein Chip mittels Lesegerät gescannt wird. Besitzer eines entlaufenen Tieres können so ausfindig gemacht werden.


Die Implantation des Hundechips erfolgt „subkutan, laterodorsal des linken Atlasflügels“, was bedeutet: unter der Haut, seitlich am Hals. Der reiskorngroße Zylinder aus hautverträglichem Glasmaterial wird vom Tierarzt mittels Injektionsnadel eingebracht.


Ersatz für die Hundemarke ist der Chip nicht. Die Plakette, die von der Entrichtung der Hundesteuer zeugt, ist weiterhin notwendig.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Hundechip kann warten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen