Laut der im kommenden Jahr in Kraft tretenden Novelle zum Tierhaltegesetz ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die Mindestdeckungssumme beträgt 725.000 Euro.
Die spezielle Haftpflichtversicherung des Tierhalters übernimmt die durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden und damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Wie der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs am Donnerstag betonte, wird das Fehlen der Versicherung als Verwaltungsübertretung geahndet – wobei Geldstrafen bis zu 3.500 Euro drohen.
Auch für ältere Hunde ist eine Haftpflichtversicherung demnach sinnvoll. Denn laut dem Verband kann selbst das harmloseste Schoßhündchen enorme Schäden verursachen, wenn es seinem Besitzer entwischt und ein ihm ausweichendes Auto einen Unfall erleidet.