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Humanitäres Bleiberecht beschlossen

Die Neuregelung des humanitären Bleiberechts ist Donnerstagmittag im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden. FPÖ und BZÖ lehnten die Vorlage ab, weil ihrer Meinung nach damit Asylmissbrauch Vorschub geleistet werde.

Die Grünen sehen hingegen eine “Bleiberechtsverhinderung”. Die Gesetzesänderung war durch einen Spruch des VfGH notwendig geworden.

Das Höchstgericht hatte sich daran gestoßen, dass es bisher keine geregelte Antragsmöglichkeit für den humanitären Aufenthalt gibt und die Gewährung des Bleiberechts nur von Amts wegen möglich ist.

Grundsätzlich wird nun zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind, können von der Neuregelung nicht profitieren. Der humanitäre Aspekt muss nur bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden. Die andere Gruppe, die schon früher im Land war, bekommt ein eigenes Verfahren.

Für diese Altfälle gibt es die Möglichkeit, sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht mittels Antrag zu bemühen. Kommt es hier zu einem positiven Bescheid, wird der Antrag zur Annahme ans Innenministerium weitergeleitet, das innerhalb von zwei Monaten entscheiden soll. Als Unterstützung wird dort ein Beirat eingerichtet, in dem unter anderem auch Hilfsorganisationen vertreten sind. Allerdings kann das Bleiberecht von der Innenministerin innerhalb der ersten drei Jahre auch wieder aberkannt werden.

Voraussetzung dafür, das Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Dazu gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Auch muss die Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet sein. In Kraft treten soll das Gesetz mit April.

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