Laut Gerichtsurteil verstößt die Preisvergleichsplattform Trivago gegen den Konsumentenschutz, denn "zu günstige" Angebote werden einfach ausgeblendet.
Australiens Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission hatte Trivago wegen eines Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen.
Irreführung bei Trivago wohl auch in Österreich
Die Hotel-Plattform habe "zu günstige" Angebote ausgeblendet. "Alles unter einer bestimmten Umsatzschwelle bekamen User gar nicht zu Gesicht. Auf einer Hotelwebsites passiert Ihnen das nicht", so Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung.
"Trivago arbeitet weltweit gleich, doch unser Konsumentenschutz bleibt still. Vielleicht sollte auch die Arbeiterkammer statt Preisvergleichen für Leberkäse einmal beim Online-Betrug im großen Stil genauer hinsehen", kritisiert Gratzer.
(Red)