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Honsik - Vortrag einer Ballade als Verteidigungsstrategie

Honsik sei kein Neonazi, kein Antisemit, kein Rassist sondern ein grundehrlicher Humanist. Das Gericht zeigte sich allerdings nur mäßig von Honsiks Ausführungen beeindruckt.

Er bekenne sich “nicht schuldig, weil ich immer nach meinen Überzeugungen gehandelt habe”. So verantwortete sich Gerd Honsik vor dem Wiener Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Böhm), das zu beurteilen hat, ob sich der mittlerweile 67-Jährige im Zeitraum 1987 bis 2003 im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigt hat.

“Die Anklage krankt an vier Punkten”, betonte Honsik. Er sei weder Rassist noch Antisemit, Nationalsozialist und Holocaust-Leugner: “Herr Staatsanwalt, Sie haben es mit einem Humanisten zu tun!”

Zum Beweis für seine Schuldlosigkeit trug Honsik, der als Berufsbezeichnung Schriftsteller angab, unter anderem eine selbstverfasste Ballade vor, wobei ihn hörbar die Rührung überkam und ihm die Stimme zu versagen drohte. “Und? Was soll das jetzt?” fragte sich der vorsitzende Richter nach dem Vortrag. “Zum Beweis, dass ich kein Antisemit bin”, bemerkte Honsik und ersuchte die Schriftführerin, sein Werk zum Akt zu nehmen.

Er habe “zwei volle Säcke” zu seiner Verteidigung mitgebracht, verwies der Angeklagte auf die Tragetaschen an seiner Seite. Ein Schuldspruch sei “nicht möglich”, auch wenn ihn der Staatsanwalt “guantanamomäßig praktisch lebenslang festhalten” wolle.

“Ich hatte kein Unrechtsbewusstsein”, versicherte Honsik auf Vorhalt der inkriminierten Ausgaben seiner Zeitschrift “Halt!”, wo er etwa 1994 explizit bekräftigt hatte, er “bestreite” die Existenz von Gaskammern. Nach seiner Flucht nach Spanien habe bei ihm insofern ein “Umdenken eingesetzt, als ich Formulierungen vermieden habe, die missverständlich sein könnten”. Er habe sich “der Gesetzeslage angepasst”, rechtfertigte sich Honsik.

Den Staatsanwalt beeindruckte das wenig. Er bescheinigte Honsik eine “Verbrecherkarriere”, zumal dieser bereits 1962 nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden sei. “Es ist nun einmal Fakt, dass es die Gaskammern gegeben hat”, bemerkte der öffentliche Ankläger. Wenn der Angeklagte anderes behaupte, “ist das wie wenn Hitler als Rotkäppchen verkleidet mit der Frau Holle Kaffee trinken gehen würde. Das sind Märchen ohne jede Grundlage.”

Verteidiger Herbert Schaller ortete “einen typischen Schauprozess”. Die Existenz der Gaskammern sei “keine Tatsache”, sondern “nur herrschende Meinung”. Honsik befinde sich “auf der Seite der anständigen Menschen, der nicht fassen kann, dass das in der Großeltern-Generation passiert sein soll, und es daher genau wissen will. Er bettelt den Staat darum, dass Sachbeweise durchgeführt werden”, so der mittlerweile 87-jährige Strafverteidiger und emeritierte Rechtsanwalt.

 

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