Honorar vergessen statt beraubt: Beauty-Doc vor Gericht

Eine Schönheitschirurgin hat sich am Donnerstag wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Falschaussage am Landesgericht verantworten müssen. Sie hatte im vergangenen Februar wider besseren Wissens eine Anzeige wegen Raubes eingebracht. Das Verfahren wurde diversionell erledigt, die Ärztin erklärte sich zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro bereit. Im Gegenzug gilt sie weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Ärztin ließ Geldkuvert mit Honorar liegen
Die Ärztin hatte am 9. Februar in einer Klinik einen operativen Eingriff durchgeführt, für den sie ein Honorar in Höhe von 8.200 Euro erhielt. Das Geldkuvert ließ sie dann allerdings liegen, erst nach einiger Zeit bemerkte sie, dass sie es nicht in ihre Handtasche gegeben hatte. Sofort gestartete Bemühungen, doch noch an ihr Honorar zu kommen, verliefen im Sand. Das Kuvert war verschwunden. "Es ist definitiv gestohlen worden", hielt die Ärztin nun im Grauen Haus fest.
Frau gab an, beraubt worden zu sein
Zunächst hatte sie jedoch vorgegeben, beraubt worden zu sein, indem sie am nächsten Tag zu einer Polizeiinspektion marschierte und eine entsprechende Anzeige erstattete. Auf Befragen von Richter Hartwig Handsur erklärte die Angeklagte diese Reaktion mit "Panik". Die Polizei begann mit Erhebungen, unter anderem wurden Schritte zur Auswertung der Überwachungskameras in der Klinik in die Wege geleitet. Der Ärztin dämmerte allerdings bald, dass sie einen Fehler begangen hatte - am 12. Februar stellte sie bei der Polizei klar, dass es keinen Raub gegeben und sie das Geld in der Klinik vergessen hatte.
Ärztin zeigte sich reuig
Da die unrichtigen Angaben keine gravierenden Folgen nach sich zogen - die Schönheitschirurgin hatte den vermeintlichen Raub nicht ihrer Versicherung gemeldet, was ansonsten möglicherweise als Betrugsversuch zu werten gewesen wäre - und sich die Ärztin vor Gericht zerknirscht und reuig zeigte, hielt der Richter eine strafrechtliche Verurteilung der bisher Unbescholtenen für nicht erforderlich. Der Staatsanwalt war mit dem diversionellen Vorgehen einverstanden.
(APA/red)