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Homosexuelles Paar aus Wien will korrekte Geburtsurkunde für Stiefkind

Nachdem beim Standesamt nichts zu erreichen war, geht der Fall nun vor Gericht.
Nachdem beim Standesamt nichts zu erreichen war, geht der Fall nun vor Gericht. ©Bilderbox (Symbolbild)
Bei der Adoption eines Stiefkindes kämpft ein homosexuelles Paar aus Wien um die Ausstellung einer korrekten Geburtsurkunde. "Für solche Fälle" gebe es kein Formular, so die Begründung des Standesamtes. Jetzt geht der Fall vor Gericht.

Wie das Rechtskomitee Lambda am Mittwoch berichtete, verweigere das Standesamt die Eintragung der Adoptivmutter in das Dokument. Argument der Behörde: Für solche Fälle gebe es kein Formular. 

Adoption für homosexuelle Paare möglich

Erst im vergangenen Jahr hat der Nationalrat – nach einem Rüffel des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) – die Stiefkindadoption ermöglicht. Zwar sei diese für das Paar an sich kein Problem gewesen, die Ausstellung der vollständigen Geburtsurkunde mit der Erwähnung beider Elternteile allerdings schon. Das Standesamt würde nur eine Geburtsurkunde ausstellen, in der lediglich die leibliche Mutter angeführt ist oder in der die Adoptivmutter als “Vater” eingetragen wird, berichtete das Rechtskomitee Lambda.

Paar aus Wien kämpft für Geburtsurkunde

Laut den Rechtsvertretern des Paares bedeutet eine solche vorgeschlagene Eintragung allerdings eine strafgesetzwidrige Falschbeurkundung. Das Standesamt soll seine ablehnende Haltung “in urösterreichischer Verwaltungsmentalität” damit begründen, dass es dafür kein Formular gebe. Diese seien in der Personenstandsverordnung des Innenministeriums geregelt, die entsprechende Verordnung nach der Einführung der Stiefkindadoption für homosexuelle Paare nicht angepasst worden.

Die Rechtsvertreter des Paares sehen nun Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gefordert. Zudem habe der Verwaltungsgerichtshof bereits 2010 entschieden, dass in derartigen Fällen die Formulare von der Behörde anzupassen sind. Die Adoptiveltern haben gegen den Bescheid des Standesamtes Beschwerde erhoben, über die nun das mit 1. Jänner neu eingerichtete Verwaltungsgericht Wien entscheiden muss. (APA)

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