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Homosexuellen-Partnerschaft: Innenministerium gegen "Ja-Wort"

Innenminister Günther Platter (V) bleibt in der Begutachtungs-Stellungnahme bei der Ablehnung der Zeremonie für Lebenspartnerschaften: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollten nicht mit einem "Ja-Wort" beim Standesamt besiegelt werden; der Entwurf müsse insgesamt überarbeiten werden, weil die Lebenspartnerschaft der Ehe zu ähnlich sei, meint das Innenministerium.

Ähnlich negativ fielen – abgesehen von einigen Einzel-Meinungen meist religiöser Bürger – unter den bis Montag, dem Ende der Begutachtungsfrist, vorliegenden Stellungnahmen nur die des Landes Vorarlberg und des Familienbundes aus.

Der von Justizministerin Maria Berger (S) vorgelegte Entwurf sollte “grundlegend überarbeitet werden, um den Eindruck zu vermeiden, bei der Lebenspartnerschaft handle es sich um eine andere bzw. besondere Form der Ehe (Ehe light)”, meint das Innenministerium in seiner der APA übermittelten Stellungnahme. So sollten die “Förmlichkeiten der Eheschließung” nicht auf die Lebenspartnerschaft übertragen werden, Standesamt und “Ja-Wort”-Zeremonie werden ebenso abgelehnt wie ein gemeinsamer Name des Paares – und auch die Bezeichnung “Lebenspartnerschaft”.

“Eingetragene Partnerschaft” sollte es heißen, meint das Platter-Ressort, und schildert, wie es sich deren Zustandekommen vorstellt: Anstelle des Ja-Wortes mit den zwei Trauzeugen beim Standesamt soll es eine “öffentliche Beurkundung” – d.h. “Protokollierung der Willenserklärung der beiden Partner/innen” – bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Bezirksgericht geben.

Das Justizministerium nahm dazu am Montag nicht Stellung: Es seien noch nicht alle Stellungnahmen eingetroffen, auch jene des Innenministeriums liege im Ministerium noch nicht vor, hieß es.

Auch das Land Vorarlberg – mit VP-LH Herbert Sausgruber – steht dem Entwurf “ablehnend” gegenüber, “weil das vorgesehene Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft weitestgehend eheähnlichen Charakter haben soll”. Platters Heimatland Tirol hat offenbar keine solchen Einwände. Zumindest beschäftigt es sich in seiner Stellungnahme nur mit einigen Details des Gesetzesentwurfes. So wird eine Klarstellung gefordert, ob Lebenspartner als Pflegeeltern in Betracht kommen.

Auch das VP-geführte Niederösterreich äußert keine grundlegenden Bedenken; es merkt aber an, dass das Vorhaben noch nicht in seiner gesamten Tragweite beurteilt werden könne, weil die neben dem Lebenspartnerschaftsgesetz nötigen materiellrechtlichen Anpassungen (z.B. Sozialversicherung, Pension etc.) noch nicht vorliegen. Dies merkte nicht nur die orange Kärntner, sondern auch die rote Wiener Landesregierung an. Wobei Wien aber ausdrücklich begrüßt, dass “erstmals in Österreich eine rechtliche Grundlage zur Anerkennung und Absicherung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geschaffen werden soll”. “Keine Einwände” hat die Steiermark.

Der Städtebund begrüßt hingegen, dass mit dem Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner der grundrechtliche Schutz des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 Menschenrechtskonvention gewährleistet wird. Er fürchtet aber negative finanzielle Auswirkungen für die Städte und Gemeinden – wegen eines “zu erwartenden Ansturms auf die Standesämter”.

Der VP-nahe Familienbund ist strikt gegen Bergers Entwurf: Er sei “die denkbar schlechteste Lösung, denn die vorhandenen Unterschiede zur Ehe würden über kurz oder lang dazu führen, dass auch heterosexuelle Paare diese Rechtsform nützen wollen und damit eine ‘Ehe light’ kommen würde, die der Familienbund zum Schutz der Ehe entschieden ablehnt”.

Sozial-, Frauen- und Verteidigungsministerium – allesamt mit roten Ministern an der Spitze – haben erwartungsgemäß nichts gegen homosexuelle Lebenspartnerschaften. Sozial- und Frauenministerium weisen aber darauf hin, dass gerade dieses Gesetz der sprachlichen Gleichbehandlung Rechnung tragen – und also nicht nur “Lebenspartner”, sondern auch “Lebenspartnerin” etc. geschrieben werden – sollte.

Der Rechnungshof enthält sich jeder inhaltlichen Stellungnahme, beanstandet aber, dass weder die Zahl der Partnerschafts-Abschlüsse noch die daraus erstehenden Kosten geschätzt worden seien.

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