“Lambda”-Präsident Helmut Graupner – der als Rechtsanwalt die acht Antragsteller vertreten hatte – kündigte an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
Acht Homosexuelle hatten beim VfGH die Aufhebung von Bestimmungen im Gleichbehandlungsgesetz sowie des Verhetzungs-Tatbestandes im Strafgesetzbuch verlangt, weil dieser wegen ihrer sexuellen Orientierung Diskriminierte nicht schütze. Die Anträge waren aus Sicht des VfGH aber nicht zulässig. Sie könnten keine Individualanträge stellen, weil sie nicht unmittelbar betroffen seien – und in den Anträgen zum Gleichbehandlungsgesetz seien die Bedenken nicht ausreichend dargelegt.
“Hetze” gegen Homosexuelle “weiter erlaubt”
Damit sei weiterhin “Hetze gegen Homosexuelle” erlaubt, beklagte Graupner. Sie würden, anders als andere Gruppen, im Gesetz nicht vor Diskriminierung geschützt. Die Höchstrichter seien damit der Regierung gefolgt, die in ihrer Stellungnahme die Schutzlosigkeit Homosexueller “einstimmig verteidigt” habe.
Im Vorjahr gab es zwar einen Anlauf für eine Änderung des Verhetzungs-Tatbestandes, er ist aber gescheitert.