Homosexuelle: ÖGB gegen Diskriminierung
Konkret will der Gewerkschaftschef einen sogenannten gesetzlichen Betriebsvereinbarungstatbestand etablieren.
Hundstorfer verwies darauf, dass seit den gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2004 Diskriminierungen nicht mehr erlaubt seien. Jemand der beispielsweise gekündigt wurde, nachdem bekannt wurde, dass er/sie in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebt, braucht sich dies nicht gefallen lassen und kann die Kündigung anfechten. Auch Beschimpfungen in der Arbeit müssten nicht einfach zur Kenntnis genommen werden, sondern man könne sich dagegen wehren.
Als Problem stellt sich für Hundstorfer nun dar, dass viele lesbische oder schwule Menschen sich nicht trauten, ihre sexuelle Orientierung im Betrieb offen zu bekennen und z.B. auch nicht ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen, wenn ihr gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte krank sei.
Der ÖGB tritt dafür ein, dass gesetzlich klargestellt wird, dass Betriebsvereinbarungen zum Thema Antidiskriminierung abgeschlossen werden können. Eine solche Betriebsvereinbarung würde den Arbeitnehmern zeigen, dass Diskriminierung im Betrieb nicht geduldet werde und dass personelle Vielfalt in der Belegschaft als ein positiver Bestandteil der Unternehmenskultur gesehen werde.