AA

Holoubek und Lienbacher als VfGH-Richter angelobt

Holzinger lobt Holoubek (R) und Lienbacher an
Holzinger lobt Holoubek (R) und Lienbacher an ©APA (Hochmuth)
VfGH-Präsident Holzinger hat am Montag zwei neue Verfassungsrichter angelobt - den Vizerektor der Wirtschaftsuniversität Wien, Michael Holoubek, und den früheren Leiter des Verfassungsdienstes und jetzigen WU-Professor Georg Lienbacher. In seiner Rede kritisierte Holzinger die "Lethargie" bei der Verwaltungsreform und fordert, das Jahr 1011 zum Jahr der Reformen zu machen.

Beide neuen Verfassungsrichter verzichten wegen der neuen Funktion auf frühere Tätigkeiten: Lienbacher wird den ORF-Stiftungsrat “in absehbarer Zeit verlassen”. Holoubek verabschiedete sich mit 1. Jänner aus dem Bundeskommunikationssenat und scheidet auch als Vizerektor der WU aus. Professor an der WU bleiben beide. “Es ist ganz wichtig, dass auch Verfassungsrichter wissen, was in der Welt vor sich geht und nicht nur im Elfenbeinturm sitzen”, sagte Holoubek gegenüber der APA. Er wird sich auch weiter als Baubeauftragter um den Neubau der WU kümmern.

Holzinger forderte unterdessen die Regierung auf, 2011 zum “längst überfälligen” Jahr der Reformen zu machen. “Mit Stillstand, mit Blockade und mit dem Aufschieben längst überfälliger Reformen wird auf Dauer – im wahrsten Sinn des Wortes – ‘kein Staat zu machen sein'”, sagte Holzinger bei der Angelobung der beiden neuen Verfassungsrichter.

“Es ist nicht zu übersehen, dass sich eine gewisse Lethargie breit gemacht hat”, kritisiert Holzinger mit Verweis auf die seit Jahren eingemahnten aber nicht umgesetzten Reformen. Er betont, dass es für den Abbau von Doppelgleisigkeiten im Bereich von Schulverwaltung, Gesundheitswesen und Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits fertige Konzepte gibt. “Zu jedem dieser Themen gibt es brauchbare Vorschläge, die längst auf dem Tisch liegen. Was allein fehlt, ist der Wille oder der Mut zur verfassungspolitischen Tat”, meint Holzinger.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Holoubek und Lienbacher als VfGH-Richter angelobt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen