Gegen die höchst umstrittene Wanderausstellung Der Holocaust auf ihrem Teller der Tierschutzorganisation PETA ist eine Einstweilige Verfügung erlassen worden. Laut einer – nicht rechtskräftigen – Entscheidung des Handelsgerichts Wien dürfen die Bilder nicht mehr öffentlich verbreitet werden, teilte die Israelitische Kultusgemeinde am Donnerstag in einer Aussendung mit.
Demnach hat das Handelsgericht Wien am 13. Juli festgelegt, dass ab sofort die Verbreitung der Bilder aus der Wanderausstellung über Internet, in Form einer Ausstellung oder in sonstiger Weise zu unterbleiben hat. Dies wurde laut Kultusgemeinde unter anderem damit begründet, die Gegenüberstellung von menschlichem und tierischem Schicksal in der Kampagne stelle eine objektive Geringschätzung des Verfolgungsschicksals der Juden im Dritten Reich dar.
Für PETA nicht nachvollziehbar
Um das Ziel des Tierschutzes zu erreichen, bestehe keinerlei Notwendigkeit das Leiden von Tieren mit den Leiden von Menschen, denen man ihre Menschenwürde zu nehmen bemüht war, gleichzusetzen, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Für die Tierschutzorganisation ist das Urteil nicht nachvollziehbar: Die Ausstellung sei kein Angriff auf die Holocaustopfer, erklärte der zweite Vorsitzende der PETA Deutschland, Harald Ullmann, auf APA-Anfrage. Die Gegenüberstellung leidender Tiere mit Menschen – selbst wenn es sich um Holocaustopfer handle – verletze weder Ehre noch Würde, glaubt der Aktivist.
Heftig umstrittene Ausstellung
Ob die PETA gegen das Urteil Berufung einlegen wird, werde nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt beschlossen, sagte er. Gegen eine ähnliche Einstweilige Verfügung in Deutschland habe man die nächste Instanz angerufen, das Urteil sei jedoch noch nicht ausjudiziert, so Ullmann.
Am 26. März hatte die Tierschutzorganisation die bereits im Vorfeld heftig umstrittene Ausstellung auch am Wiener Graben gezeigt. Kritisiert wurden Darstellungen, die den Holocaust mit Massentierhaltung gleichsetzen. So wurde das Bild toter, nackter, aufgetürmter NS-Opfer einer Aufnahme eines Haufens toter Schweine gegenübergestellt. Zahlreiche Proteste waren die Folge: Unter anderem hatte die Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus Anzeige erstattet. Die Aktion wurde auch von der heimischen Politik abgelehnt.
Auf Initiative der Kultusgemeinde hatten Privatpersonen schließlich die Einstweilige Verfügung beantragt und eine Unterlassungsklage eingebracht.
Redaktion: Christian Wata