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Hohe Rechtssicherheit

Dr. Birgit Hagen, Notarsubstitutin in Bregenz
Dr. Birgit Hagen, Notarsubstitutin in Bregenz
Der Hauptbestandteil meiner täglichen Arbeit ist die Errichtung von Verträgen und Testamenten sowie die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren.

Im Bereich der Vertragserrichtung sind Kauf- und Schenkungsverträge von Liegenschaften am häufigsten. Gerade bei Übertragungen im Familienbereich sollten in diesem Zusammenhang auch erbrechtliche Themen wie Pflichtteilsansprüche einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Regelung zugeführt werden. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Gesellschaftsrecht. Dabei geht es vor allem um die Errichtung von Urkunden zur Gründung, Umgründung und Übertragung von Unternehmen.  

Vorsicht bei Online-Vorlagen

Für Klienten und Klientinnen ist es empfehlenswert, rechtliche Leistungen von Notaren und Notarinnen in Anspruch zu nehmen. Obwohl es auch online schon viele verfügbare Vorlagen gibt, stellt es für Rechtsunkundige aus meiner Sicht ein großes Risiko dar, zur vermeintlichen Kostenvermeidung Vorlagen aus dem Internet zu verwenden. Denn Vorlagen können nie einzelfallbezogen sein und zeigen auch nicht die unterschiedlichen Möglichkeiten und Konsequenzen auf. Ohne rechtliche Beratung durch einen Experten besteht die Gefahr, dass durch falsche Vertragsformulierungen ein großer Schaden entsteht oder bei einem Testament der tatsächliche letzte Wille nicht erfüllt werden kann. Notare und Notarinnen sind „juristische Lebensbegleiter“ ihrer Klienten und Klientinnen. Zum einen betreuen sie diese und deren Familien häufig jahrzehntelang in den unterschiedlichsten rechtlichen Angelegenheiten. Zum anderen berücksichtigen sie potenzielle künftige Ereignisse in der Beratung und Vertragsgestaltung.

Vorsorgevollmacht errichten

Da mir Selbstbestimmung sehr wichtig ist, empfehle ich jedem Bürger und jeder Bürgerin eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Damit kann selbst bestimmt werden, wer im Falle einer etwaigen Geschäftsunfähigkeit an Stelle des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen und handeln kann.

Auch für die Bevollmächtigten stellt diese Möglichkeit im „Ernstfall“ im Gegensatz zu einer gerichtlich überwachten Erwachsenenvertretung eine Erleichterung dar.

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