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Hohe Ordnungsstrafen für Ländleklubs

Symbolbild: Viele Ländleklubs müssen nach Ordnungsstrafen tief in die Tasche greifen.
Symbolbild: Viele Ländleklubs müssen nach Ordnungsstrafen tief in die Tasche greifen. ©VOL.AT/Luggi Knobel
Alberschwende/Lustenau/Höchst/Nenzing/Feldkirch/Götzis. Einige Ländle-Vereine müssen wegen ausgesprochenen Ordnungsstrafen seitens des VFV tief in die Tasche greifen.

5. Struma-Sitzung vom 25. September in der VFV Geschäftsstelle in Hohenems (Auszug)

FC Lustenau U-18-B: Zurückziehung der U-18-B-Mannschaft aus dem laufenden Bewerb der U-18 Gruppe 1. Streichung sämtlicher Spiele mit dem FC Lustenau U-18-B. Ordnungsstrafe 510 Euro.

FC Höchst U-14-B: Zurückziehung der U-14-B-Mannschaft aus dem laufenden Bewerb der U-14 Gruppe 4. Streichung sämtlicher Spiele mit dem FC Höchst U-14-B. Ordnungsstrafe 370 Euro.

SC Tisis U-18: Nichtantreten zum M.Spiel gegen SK Bürs U-18. Strafbeglaubigung mit 3:0 und 3 Punkte für SK Bürs U-18. Ordnungsstrafe 100 Euro.

FC Beschling I: Nichtbefolgung einer Verbandsanordnung (kein SR-A gestellt und keine Ordner ). Ordnungsstrafe 100 Euro.

SC Mittelberg: Nichtbefolgung einer Verbandsordnung (kein SRA gestellt) Ordnungsstrafe 50 Euro.

Alberschwende: Beleidigung des SR nach dem M.Spiel gegen SC Fußach I. Ordnungsstrafe 100 Euro.

SC Tisis: Unsportliches Verhalten nach dem M.Spiel gegen Koblach I. Ordnungsstrafe 70 Euro.

FC Götzis: Ungehörige Kritik im M.Spiel gegen Schruns I. Ordnungsstrafe 50 Euro.

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