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Hohe Hürde für Vorzugsmandate

Wien-Wahl: Hohe Hürde für Vorzugsmandate - Ein Kandidat braucht im Wahlkreis ebenso viele Stimmen wie die Partei für ein Mandat.

Ziemlich hoch ist die Hürde, die ein Kandidat bei der Wiener Gemeinderatswahl überspringen muss, um mittels Vorzugsstimmen ein Mandat zu ergattern: Im Wahlkreis muss er ebenso viele Vorzugsstimmen bekommen wie seine Partei braucht, um überhaupt ein Mandat zu bekommen. Und auf Landesebene braucht er sogar das 1,25fache der Wahlzahl. Bei der vorigen beiden Wahl ist das nicht einmal Bürgermeister Michael Häupl (S) gelungen.

Zum Vergleich: Bei Nationalratswahlen braucht ein Vorzugsstimmen-Kandidat für die Vorreihung auf Platz 1 der Liste im Wahlkreis ein Sechstel der Parteisumme, auf Landesebene die Landes-Wahlzahl.

Vorzugsstimmen gelten als Persönlichkeitselement im Wahlrecht: Die Wähler sollen damit die Möglichkeit haben, mitzubestimmen, welcher Kandidat „ihrer“ Partei ein Mandat bekommt. Für von ihrer Partei auf aussichtslose Listenplätze gereihte Kandidaten sind die Vorzugsstimmen die Möglichkeit, doch noch ein Mandat zu erringen. Denn wer genügend Vorzugsstimmen erreicht, wird zur Mandatsvergabe auf Platz 1 der Liste vorgereiht. Die meisten Vorzugsstimmen bekommen sowohl auf Bundes- als auch Landesebene allerdings regelmäßig die Spitzenkandidaten, die ohnehin auf Platz 1 der Liste stehen.

Bei der Wiener Gemeinderatswahl können Vorzugsstimmen – nur für einen Kandidaten der gewählten Partei – auf zwei Ebenen vergeben werden: Eine in den Wahlkreisen und bei der heurigen Wahl erstmals zwei auf Landesebene. Allerdings kann auch auf Landesebene ein Kandidat nicht zwei Vorzugsstimmen von einem Wähler bekommen. Die zweite Vorzugsstimme muss, um gültig zu sein, einem anderen Kandidaten der selben Partei gegeben werden.

Die Mandate werden auf den beiden Ebenen nach verschiedenen Verfahren verteilt – also auch die für die Vorreihung maßgebliche Wahlzahl auf verschiedene Weise errechnet. Die Grundmandate in den 18 Wahlkreisen (Innen-West, Zentrum sowie die übrigen Bezirke jeweils als eigener) werden nach dem Hagenbach-Bischoffschen Verfahren verteilt. Das bedeutet, dass in jedem Wahlkreis die gültigen Stimmen durch die um eins erhöhte Zahl der zu vergebenden Mandate dividiert werden. Das ergibt die so genannte Wahlzahl. Jede Partei bekommt so viele Mandate, wie die Wahlzahl in der von ihr erreichten Stimmenanzahl enthalten ist.

Auf Landesebene werden dann die Restmandate nach dem d’Hondtschen Verfahren vergeben: Die Reststimmensummen der Parteien werden nebeneinandergeschrieben und jeweils durch 2, 3, 4 usw. dividiert. Die so erhaltenen Zahlen werden der Größe nach gereiht, und – wenn es z.B. 30 Restmandate gibt – die 30. größte Zahl ist die Wahlzahl. Die Mandate werden wieder mit der Division „Partei-Restsumme durch Wahlzahl“ ermittelt.

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