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Hohe Haftstrafen wegen Dealens mit Cannabis

Wegen Dealens mit Cannabis fassten vier Männer Haftstrafen aus
Wegen Dealens mit Cannabis fassten vier Männer Haftstrafen aus ©Manfred Schimmel/pixelio.de
Drei Wiener und ein Tiroler wurden am Landesgericht Eisenstadt wegen Drogenhandels im großen stil verurteilt. Die Männer waren Teil einer größeren Bande. 

Die Anklage warf ihnen Besitz und Verkauf von Cannabis in großer Menge vor. Die vier gehören zu einer Gruppe von zehn Personen, denen die Staatsanwaltschaft den Erwerb und die Weitergabe von zusammengerechnet mehreren Hundert Kilogramm Cannabiskraut zur Last legte. Zwei Männer und zwei Frauen waren bereits zu bedingten und teilbedingten Strafen verurteilt worden. Gegen zwei weitere mutmaßliche Komplizen ist das Verfahren noch im Gange.

Cannabis in großem Stil gedealt

 Die Angeklagten, unter ihnen zwei Taxifahrer, sollen großteils in Wien Cannabis gewinnbringend weitergegeben haben. Über Abnehmer kamen ihnen burgenländische Ermittler auf die Spur. Dem 23-jährigen gebürtigen Tiroler, der auch als Straßenverkäufer tätig gewesen sein soll, wurde außerdem Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Zuge eines Streits einem Kontrahenten eine Schnittwunde am Unterarm zugefügt haben. Sein Anwalt plädierte auf Notwehr, da sein Mandant von vier Männern angegriffen worden sei.

Geständnisse wegen Cannabis

Die Angeklagten bekannten sich des Besitzes und in einigen Fällen auch des Handels mit Cannabiskraut schuldig. Ihre Verteidiger zogen jedoch die von der Anklage aufgrund von Ermittlungsergebnissen angenommenen Suchtgiftmengen – ein 42-jähriger Wiener soll anderen insgesamt 230 Kilogramm überlassen haben – massiv in Zweifel.

Beim 42-Jährigen sah der Schöffensenat unter Vorsitz von Wolfgang Rauter schließlich den Verkauf von 75 Kilogramm als erwiesen an und verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft. Ein 34-Jähriger, der bei Suchtgiftgeschäften als Fahrer fungiert haben soll, erhielt zwei Jahre. Der Tiroler wurde zu drei, ein 37-jähriger Wiener zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung zu den Cannabis- Urteilen ab.

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