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Hohe Haftstrafen für zwei Bankräuber

Für lange Zeit hinter Gitter müssen zwei Bankräuber
Für lange Zeit hinter Gitter müssen zwei Bankräuber ©Dieter Schütz / pixelio.de
Nach vier Prozesstagen und einigen Verwirrungen war es so weit: Zwei Bankräuber, die wegen Mithilfe zu drei bewaffneten Überfällen angeklagt waren, sind zu sehr hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Es war bereits der vierte Prozesstag in der Causa, nach einem Richterwechsel zu Jahresbeginn mussten Teile des Verfahrens wiederholt werden. Der Haupttäter, ein 1951 geborener Bosnier, war im November 2011 zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, ein erst 15-jähriger Mittäter im Jänner zu 20 Monaten, davon zehn bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bankräuber waren bereits früher aktiv

Dem Haupttäter, der bereits wegen einschlägiger Delikte im Gefängnis saß und der erst 2010 bedingt entlassen wurde, sind drei Überfälle im Jahr 2011 zur Last gelegt worden. Er soll bewaffnet Banken in Möllersdorf und Pfaffstätten überfallen haben, ein Raub in Gainfarn (Bezirk Baden) scheiterte. Die anderen drei Angeklagten, zwei Bosnier und der jugendliche Tunesier, sollen ihm dabei teilweise geholfen haben, indem sie Tatorte ausforschten bzw. den Fluchtwagen lenkten.

In der heutigen Verhandlung kam noch einmal der bereits verurteilte Hauptangeklagte – diesmal als Zeuge – zu Wort. In seiner fast zweistündigen Befragung traten zahlreiche Widersprüche zu seinen bisherigen Aussagen zutage. So schwächte er die Beteiligung der beiden am Donnerstag vor Gericht stehenden Beschuldigten immer weiter ab und behauptete auf einmal sogar, einer davon wäre gar nicht dabei gewesen.

Zuerst Geständnis, dann Abschwächung

In seiner ersten Einvernahme bei der Polizei rund eine Stunde nach der Festnahme hatte er jedoch anderes zu Protokoll gegeben. Der Bankräuber sei damals sehr glaubwürdig gewesen, habe seine Ausweglosigkeit erkannt und ein umfassendes Geständnis abgelegt, ohne dabei anderen übermäßig die Schuld zuzuschieben, sagte ein Beamter des Landeskriminalamtes als Zeuge aus. Dieser ersten Aussage traute Richterin Andrea Rosensteiner offensichtlich mehr als dem, “was er heute zum Besten gegeben hat”: Die Angaben des Hauptbeschuldigten so kurz nach der Festnahme seien viel zu detailreich gewesen, um sie sich in dieser kurzen Zeit ausdenken zu können, meinte sie.

Mit zehn Jahren Haft liegt das Urteil im Mittelfeld des möglichen Strafrahmens (fünf bis 15 Jahre für schweren Raub, Anm.). Diese Höhe sei mit der nicht geständigen Verantwortung und der bei einem der beiden Bankräuber massiven Vorstrafen zu begründen, so die Richterin. (APA)

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