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Hohe Erwartungen an VfGH-Entscheidung zum Rauchverbot

881.692 Unterzeichnern unterstützten Volksbegehren
881.692 Unterzeichnern unterstützten Volksbegehren ©APA (Archiv)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll im Zuge seiner aktuell laufenden März-Session über die Raucher-Regelung der Regierung entscheiden.

Robert Rockenbauer, Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, hat hohe Erwartungen an den VfGH, sieht ihn möglicherweise gar als Retter für den Nichtraucherschutz. Laut Medienberichten soll die aktuelle Regelung gekippt werden.

Rockenbauer erwartet rauchfreie Gastronomie

“Ich erwarte, dass der VfGH unter Verweis auf das Arbeitnehmerschutzgesetz und das Gleichheitsprinzip eine rauchfreie Gastronomie als einzig rechtskonforme Regelung vorschreiben wird”, sagte Rockenbauer am Dienstag in Wien.

Jetzige Regelung werde oft nicht eingehalten

“Österreich ist sehr weit hinten, was Nichtraucherschutz betrifft”, konstatierte der Innsbrucker Philosoph Hans Köchler. Auch er erwartet sich vom Höchstgericht, dass es das Gesetz “bald korrigiert” und kritisierte zugleich, dass die jetzige Regelung “in den meisten Lokalen nicht eingehalten wird”. Eine Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereichen in Gastronomiebetrieben sei eine “Augenauswischerei”. Am Land sei es “fast ein Ding der Unmöglichkeit, ein rauchfreies Lokal zu finden”, sagte Köchler.

Appell, das Recht auf Gesundheit zu gewährleisten

Der Philosoph erwartet sich auch von der Regierung, dass der “Fehler korrigiert wird”, er appellierte an den Bundeskanzler, das “Recht auf Gesundheit” der Bevölkerung zu gewährleisten. Es könne nicht sein, dass das “Land in Geiselhaft genommen wird von einem Politiker, der selber nikotinabhängig ist”, sagte Köchler und meinte damit Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ).

Aufhebung des Rauchverbots

Über die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie hätte schon im Dezember entschieden werden sollen, das wurde aber verschoben. Die Stadt Wien, zwei Gastronomiebetriebe und zwei Nichtraucher (Vater und Tochter) haben sich an das Höchstgericht gewandt. Sie wollen erreichen, dass die Aufhebung des – eigentlich ab Mai 2018 verfügten – Rauchverbots in der Gastronomie durch die türkis-blaue Regierung gekippt wird. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter gequalmt werden.

Passivrauchen ist nicht risikofrei

Rockenbauer betonte, dass die Regierung vom Kippen des Rauchverbots zurücktreten hätte können – “ohne Gesichtsverlust”. Insbesondere das “Don’t smoke”-Volksbegehren, das von 881.692 Unterzeichnern unterstützt worden war, hätte dafür Gelegenheit geboten. Es gibt kein risikofreies Passivrauchen, deshalb hätte die Regierung niemals die Aufhebung eines absoluten Rauchverbots in der Gastronomie beschließen dürfen, sagte der Anti-Rauch-Aktivist.

Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

“Wir erwarten, dass Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie für rechtswidrig erklärt werden und die Ungleichheit bei Lehrlingen aufgehoben wird, denn auch diese haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz”, sagte er. Alles andere als die Aufhebung der noch in Kraft befindlichen Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie durch den VfGH “ist im Lichte internationaler Beispiele völlig unverständlich und müsste zu einer weiteren Klage wegen Vertragsverletzung bezüglich Artikel 8 der Tabakrahmenkonvention führen”, sagte Rockenbauer. Diese regelt den Schutz vor Passivrauch und wurde von Österreich 2005 ratifiziert, erklärte Rockenbauer.

(APA)

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