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Hoffenheim akzeptiert Phantomtor-Urteil des DFB

Ein Loch im Außennetz sorgte für die Affäre
Ein Loch im Außennetz sorgte für die Affäre
Der deutsche Bundesligist 1899 Hoffenheim wird keinen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zum Phantomtor von Stefan Kießling einlegen, gab der Verein am Dienstag bekannt. Damit gehen sowohl das Ergebnis des Spiels vom 18. Oktober gegen Bayer Leverkusen (1:2) als auch der Treffer von Kießling endgültig in die Wertung ein, obwohl der Ball damals durch das Außennetz ins Tor gelangt war.


“Wenn wir auch nur eine kleine Chance gesehen hätten, wären wir den Rechtsweg weitergegangen”, sagte Hoffenheims Sportchef Alexander Rosen. “Dass es diese Möglichkeit im bestehenden System nicht gibt, ist leider bereits in den Tagen vor der Verhandlung deutlich geworden. Es bleibt ein fader Beigeschmack.”

Das DFB-Sportgericht hatte den Hoffenheimer Einspruch gegen die Wertung des Spiels am Montag abgewiesen. Das Gericht berief sich auf eine Tatsachenentscheidung durch Schiedsrichter Felix Brych. Solche Entscheidungen werden vom Weltverband (FIFA) als unumstößlich angesehen.

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