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Hoeneß-Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für FC-Bayern-Präsident

Ulli Hoeneß muss eine mehrjährige Haftstrafe antreten.
Ulli Hoeneß muss eine mehrjährige Haftstrafe antreten. ©AP
Uli Hoeneß ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den Präsidenten von Deutschlands Fußball-Meister Bayern München am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung schuldig.

Uli Hoeneß muss mit einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für seine millionenschwere Steuerhinterziehung büßen. Das Landgericht München sprach den Bayern-Präsidenten am Donnerstag in einem der spektakulärsten Steuerverfahren in Deutschland in sieben Fällen schuldig. Fast 30 Millionene Euro hatte Hoeneß dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz vorenthalten. Die zuletzt genannte Summe von etwa 27 Millionen Euro erhöhte sich noch einmal auf 28,5 Millionen Euro, weil noch ein Solidaritätszuschlag einberechnet werden müsse, erklärte Richter Rupert Heindl bei der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hoeneß muss in Haft

Laut Heindl handle es sich beim Vergehen des Bayern-Präsidenten nicht um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Allerdings sei Steuerhinterziehung wohl ein Vorsatzdelikt. “Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir ihnen nicht ab.” Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, vorausgesetzt das Gericht erachtet die Selbstanzeige als unwirksam.

Verteidigung legt Revision ein

Beide Parteien können bis zum 20. März Revision einlegen. Die Verteidigung wird das auch sicher machen. “Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen”, sagte Hoeneß-Anwalt Hanns Feigen. Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes werde sich dabei insbesondere mit den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beschäftigen müssen. Feigen hatte in seinem rund 50-minütigen Schlussplädoyer auch eine Aussetzung des Haftbefehls gefordert. “Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können”, sagte Hoeneß in seinem Schlusswort.

Selbstanzeige wurde unwirksam

Die von Hoeneß getätigte Selbstanzeige stellte den Kern der Verhandlungen dar. “Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor”, meinte der Staatsanwalt. Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, räumte Ankläger Von Engel ein. Doch auch Hoeneß’ Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren.

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