Am vierten Verhandlungstag gegen Uli Hoeneß forderte die Müncher Staatsanwaltschaft eine langjährige Haftstrafe für den Bayern Chef. Das sagte Staatsanwalt Achim von Engel am Donnerstag vor dem Landgericht München II. Insgesasmt soll Hoeneß, der insgesamt 27 Millionen Euro an Steuergeldern hinterzogen hat und dies per Selbstanzeige öffentlich machte, für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Hoenß Urteil nicht vor 14:00 Uhr
Honeß’ Anwälte beantragten hingegen höchstens eine Bewährungsstrafe sowie die Aussetzung des Haftbefehls gegen den Fußball Präsidenten. Vor allem die Wirksamkeit der Selbstanzeige wird bei der Urteilsverkündung eine große Rolle spielen. Ein Urteil soll noch am (heutigen) Donnerstag, nicht vor 14.00 Uhr fallen wie Gerichtssprecherin Andrea Titz mitteilte.