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Höhere Zuverdienst-Grenze für Ukraine-Flüchtlinge

Beim Thema Zuverdienst-Grenze für aus der Ukraine Geflüchtete gab es am Dienstag eine Einigung.
Beim Thema Zuverdienst-Grenze für aus der Ukraine Geflüchtete gab es am Dienstag eine Einigung. ©APA/BARBARA GINDL (Sujet)
Die Bundesländer haben sich am Dienstag im Streit um die Anhebung der Zuverdienstgrenze für aus der Ukraine Vertrieben geeinigt.

Am Dinestag gab es eine Einigung bei der Anhebung der Zuverdienstgrenze für aus der Ukraine Vertriebene. Das Bundesland Kärnten hat seinen Widerstand aufgegeben, gab das Innenministerium am Dienstag bekannt. Damit kann der Vorschlag umgesetzt werden, die Zuverdienst-Möglichkeit für jene Vertriebenen, die sich in der Grundversorgung befinden, von derzeit 110 Euro plus maximal 80 Euro pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro anzuheben.

Höhere Zuverdienst-Möglichkeit für Ukraine-Flüchtlinge möglich

Kärnten hat die Neuregelung der Zuverdienst-Grenze für Geflüchtete aus der Ukraine bisher u.a. aus rechtlichen Gründen abgelehnt, weil das von der SPÖ geführte Bundesland meint, dass die Anhebung dann auch für alle anderen Asylwerber in der Grundversorgung gelten müsste. Sowohl das Innenministerium wie auch das Land Kärnten versuchten seit Monaten, ihre Positionen mit Gutachten zu untermauern.

Innenministerium hat der von Kärnten vorgeschlagenen Lösung zugestimmt

In einem im Innenministerium am Vortag eingelangten Schreiben habe die Kärntner Landesrätin Sara Schaar nun der vorgeschlagenen Lösung zugestimmt und will diese vorerst mittragen, hieß es aus dem Innenministerium. Damit ist eine Anhebung der Zuverdienstgrenze auf Grundlage des vorgeschlagenen Modells nun möglich. "Ein diesbezüglicher Beschluss kann daher im nächsten Bund-Länderkoordinationsrat beschlossen werden", so das Innenressort.

Kärnten für einheitliche Lösung bei Zuverdienst-Grenze für Geflüchtete

Landesrätin Schaar untermauerte in einem an das Innenministerium gesendeten Brief ungeachtet der Zustimmung noch einmal die Rechtsmeinung ihres Bundeslandes: "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der von Seiten des Bundeslandes Kärnten vertretene Rechtsstandpunkt der (verfassungs- und gleichheitsrechtliche) richtige ist", heißt es in dem Schreiben. "Mein Bestreben war es von Beginn dieser Frage an sowohl eine verfassungsrechtlich konforme, vor allem aber eine faire und für alle hilfs- und schutzbedürftigen Fremden einheitliche Lösung zu finden", so Schaar. Kärnten werde aber "im Sinne einer vorläufigen Lösung dieser Situation Ihren Vorschlag vorerst mittragen - unabhängig der Tatsache, dass wir auch weiterhin eine menschlich faire und einheitliche Lösung in dieser Frage anstreben".

Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Ukrainern sei wichtige Maßnahme

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte in einer schriftlichen Stellungnahme, die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Ukrainerinnen und Ukrainer sei "eine wichtige Maßnahme bei der Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt. Die Hartnäckigkeit in den Verhandlungen und in den zahlreichen Gesprächen haben sich letztlich ausgezahlt und zu einer Lösung geführt. Das ist das Wichtigste. Ich danke allen Bundesländern, den Gemeinden, aber vor allem auch den vielen zivilen Hilfs- und Freiwilligeninitiativen, wie der Caritas, der Volkshilfe, dem Roten Kreuz oder dem Arbeitersamariterbund die seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine großartiges bei der Unterstützung der Kriegsvertriebenen geleistet haben."

Diskussion um Zuverdienst-Grenze für Ukrainer seit Ende März

Die Diskussion zieht sich bereits seit Ende März - damals empfing Karner die Landesflüchtlingsreferenten zu einer außerordentlichen Tagung, um die Folgen des russische Angriffs auf die Ukraine zu debattieren, der eine Flüchtlingswelle auch in Richtung Österreich ausgelöst hatte. Neben dem Problem der Schaffung ausreichender Quartiere wurde eben auch über eine deutliche Anhebung der Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung gesprochen - "dies wurde und wird nach wie vor als wichtige Maßnahme für die Integration in den Arbeitsmarkt gesehen", so das Innenministerium am Dienstag.

Modell zur Anhebung der Zuverdienstgrenze am 10. Mai

Am 10. Mai wurde dann im Rahmen der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz ein Modell zur Anhebung der Zuverdienstgrenze vorgestellt und dieser Vorschlag an alle Bundesländer übermittelt. Das Modell sieht laut Innenministerium ab einem Überschreiten einer vorgeschlagenen Zuverdienstgrenze eine stufenweise Reduktion der Leistungen in der Grundversorgung vor.

(APA/Red)

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