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Höhere Parteienförderung führt zu höherer Wahlkampfkostengrenze

Die Anhebung der Parteienförderung führt auch zu einer Anhebung der Wahlkampfkostenobergrenze.
Die Anhebung der Parteienförderung führt auch zu einer Anhebung der Wahlkampfkostenobergrenze. ©APA/Roland Schlager
Die Regierung hat nicht nur vor die Parteienförderung anzuheben, sondern auch die Wahlkampfkostengrenze und die Grenzwerte für die Spendenoffenlegung.
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Das geht aus dem von ÖVP und FPÖ im Nationalrat eingebrachten Antrag hervor. Damit erhalten die Parteien künftig nicht nur jährlich mehr Geld – sie dürfen in Wahlkämpfen auch mehr ausgeben und höhere Spenden geheim halten.

Derzeit steigt die Parteienförderung nur, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung den Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet. Dies wäre heuer der Fall gewesen, womit neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkosten- und Spendengrenzen gestiegen wären. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Jänner jedoch gefordert, die Anhebung neuerlich auszusetzen, was bei der FPÖ aber auf Widerstand stieß. Sie forderte im Gegenzug das Verbot hoher Parteispenden. Der türkis-blaue Kompromiss: Die Inflationsanpassung fällt heuer zwar geringer aus (zwei statt 7,8 Prozent), findet dafür aber künftig jährlich statt.

Wahlkampfkostengrenze um mehrere Millionen Euro überschritten

Die Wahlkampfkostengrenze beträgt derzeit 7,0 Mio. Euro und wurde von ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl um mehrere Millionen Euro überschritten. Mit der nun geplanten Erhöhung steigt die Grenze um 140.000 Euro an. Die sofortige Offenlegung von Großspenden ist künftig erst ab 51.000 Euro (bisher 50.000 Euro) verpflichtend, Spenden ab 3.570 Euro (bisher 3.500 Euro) müssen einmal jährlich offengelegt werden. Gelten sollen die neuen Grenzwerte ebenso wie die höhere Parteienförderung rückwirkend mit 1. Jänner.

Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger plädiert allerdings an die Politik, zumindest die Schwellenwerte bei den Parteispenden nicht zu erhöhen. “Die Werte sind ohnehin relativ hoch”, sagt Sickinger gegenüber der APA. Er verweist darauf, dass das Antikorruptions-Gremium des Europarats (Greco) Deutschland zuletzt gerügt hat, weil dort Barspenden an Politiker bis 500 Euro erlaubt sind. In Österreich werden es künftig 2.550 Euro sein (bisher 2.500 Euro). Keine Einwände hat Sickinger gegen die jährliche Valorisierung der Parteienförderung: “Unter der Prämisse, dass die Koalitionsparteien nicht dauerhaft auf die Inflationsanpassung verzichten wollen, ist das eine relativ vernünftige Lösung.”

Parteien erhalten 2019 gesamt rund 43 Mio. Euro

Die Anhebung der Parteienförderung bringt den Parlamentsparteien heuer rund 590.000 Euro mehr – dazu kommt noch eine gute Viertel Million Euro, weil auch die Sonderförderung für die Europawahl steigt. Bei der EU-Wahl steht den Parteien nämlich eine Wahlkampfkosten-Rückerstattung zu, die nun von 2,0 auf 2,04 Euro pro Wahlberechtigtem erhöht wird.

In Summe erhalten die Parteien damit heuer gut 43 Mio. Euro vom Bund. Davon fließen nach APA-Berechnungen 9,9 Mio. Euro an die ÖVP, 8,49 Mio. Euro an die SPÖ und 8,21 Mio. Euro an die FPÖ. Die NEOS erhalten 1,85 und die Liste Jetzt 1,58 Mio. Euro. Die Sonderförderung für die EU-Wahl wird erst nach der Wahl entsprechend der Stimmenzahl vergeben. Hier steht auch die Gesamtsumme noch nicht exakt fest, weil die Zahl der Wahlberechtigten erst ermittelt wird. Basierend auf den Werten der EU-Wahl 2014 wären es aber gut 13 Mio. Euro.

Kostelka fordert Erhöhung auch des Pflegegeldes

Der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, findet es “unerträglich”, dass die Regierung zwar eine Erhöhung der Parteienförderung um zwei Prozent angekündigt hat, für das Pflegegeld aber immer noch keine konkrete Erhöhung feststeht. Während für die Parteienförderung ein Beschluss noch heuer kommen soll, würden die zu Pflegenden und ihre Angehörigen auf ein Pflegekonferenz vertröstet.

Im Gespräch mit der APA erinnerte Kostelka am Donnerstag daran, dass das Pflegegeld seit 2016 nicht erhöht wurde und auch damals nur um zwei Prozent. Eine Valorisierung stehe hier schon viel länger aus als bei der Parteienförderung. Seit der Einführung habe das Pflegegeld mehr als ein Drittel seines damaligen Wertes verloren. Deshalb bestehe hier “dringender Handlungsbedarf”.

Wenn ein vollständiger Wertausgleich für die Regierung als nicht machbar erscheine, dann fordert Kostelka eine Erhöhung des Pflegegeldes jetzt “zumindest” um zehn Prozent. Die Regierung hatte zunächst eine Anhebung ab der Stufe vier ab dem Jahr 2020 angekündigt. Zuletzt hatte FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein eine Erhöhung “sicher” schon ab Stufe drei angekündigt und auch die Stufen eins und zwei nicht ausgeschlossen. Die ÖVP hatte sich offen bezüglich der Diskussion gezeigt. Kostelka kritisierte in diesem Zusammenhang gegenüber der APA, dass es von Regierungsseite bisher “nur leere Worte” gebe.

(APA/Red)

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