Höchst startet mit Parkraumgestaltung

In beiden Fällen gibt es außer den anfallenden Gebühren keine Kosten für die Gemeinde Höchst. Der zuständige Ausschuss für Raumplanung und Verkehr hatte beide Anträge an die Gemeindevertretung weitergeleitet.
Einmal geht es um ein Grundstück neben dem Gasthof „Linde“ entlang der Landstraße L19. Dort steht derzeit noch ein stillgelegter Döner-Kiosk. Um mehr Ordnung in die Parksituation zu bringen, wurde mit dem Grundbesitzer eine Grenzbereinigung vereinbart. Obwohl die Gemeinde dabei rund 500 m2 an Grund mehr erhält als sie abtreten muss, verzichtet der Vertragspartner sowohl auf Bezahlung als auch auf ein Ersatzgrundstück.
Nach Verbücherung des Geschäftes kann die Parkplatzsituation zwischen „Linde“ und der „Alten Schule“ bereinigt werden.
Bessere Gestaltung
Der zweite Grundabtausch im Ortszentrum kam auf der gegenüberliegenden Straßenseite zustande. Dort besteht derzeit ein größerer Parkplatz, der bei Regenwetter stets Probleme mit Pfützen und Schmutz bereitet. Jetzt konnte mit den Mitbesitzern dieses Platzes eine Grenzbereinigung vereinbart werden. Dabei werden die beiden Anteile in der Größe nicht verändert, lediglich die Grenzen sinnvoller gezogen.
Auf beiden Seiten der L19 können so gut gestaltete Parkplätze mit Baumbepflanzung geschaffen werden, wobei mehr Stellplätze als bisher entstehen. Das berichtete Bürgermeister Herbert Sparr bei der Sitzung.
Die Maßnahmen verbauen keineswegs die Möglichkeit zur Schaffung einer künftigen Tiefgarage im Zentrum. Dafür gibt es zwar keinen Beschluss, Höchst will aber nicht ausschließen, dass diese Lösung später einmal umgesetzt wird. Auch die weiteren Ziele des Umbaues der L19 in eine verkehrsberuhigte Zone werden nicht behindert.
Schutzweg
Die Mandatare beschlossen weiters den Ankauf von 10 m2 Grund für die Errichtung eines Schutzweges beim Blum-Werk 3 an der Landstraße. Dort queren Lehrlinge und andere Mitarbeiter des Unternehmens, aber auch Gruppen mit Schülern und Kindergärtlern regelmäßig die Fahrbahn auf dem Weg zu den Sportanlagen in den Rheinauen. Dieses Grundgeschäft kommt erst zustande, wenn die zuständigen Landesstellen der Errichtung eines Schutzweges zustimmen. Der Antrag auf einen zweiten Zebrastreifen im Bereich der Bildgasse wurde von den Fachleuten im Landesstraßenbauamt abgelehnt. In einer unübersichtlichen Kurve gibt ein Schutzweg lediglich trügerische Sicherheit, wurde argumentiert.