Hochwasser-Opfer bekommen Steuererleichterungen
Hochwasser-Opfer können Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche sowie Reparatur- und Sanierungskosten für Pkw, PC, Kleidung oder Geschirr steuerlich absetzen. Geschädigte können auch Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen beanspruchen.
Hochwasser-Opfer von Gebühren befreit
Betroffene sind von gewissen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit. Dazu zählen etwa Gebühren für die Neuausstellung von Reisepass, Führerschein, Pkw-Zulassung oder Baubewilligungen. Wurden Wohnung oder Auto beschädigt, entfällt auch die Gebühr für einen neuen Miet- oder Leasingvertrag. Bereits entrichtete Gebühren können rückerstattet werden. Beim Kauf eines Ersatzgrundstückes entfällt die Grunderwerbssteuer.
Betroffene können auch die Verlängerung von Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen beantragen. Auch Beschwerdefristen können verlängert werden. Bei Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen können Stundungen, Ratenzahlungen oder die Anpassung von Ratenzahlungen beantragt werden. Außerdem können auf Antrag Säumniszuschläge und Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Unternehmen mit Hochwasserschäden können unter anderem die Ersatzbeschaffung von Anlagegütern beschleunigt abschreiben. Helferinnen und Helfer wiederum können ihre Spenden für Katastrophenhilfe an begünstigte Einrichtungen wie beispielsweise freiwillige Feuerwehren steuerlich absetzen.
Katastrophenfonds für Hochwasser-Opfer kann bei Bedarf aufgestockt werden
Das Steuerrecht könne bei Naturkatastrophen spürbare Erleichterungen bieten, erklärte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in einer Aussendung. Das Finanzministerium setze alles daran, den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, die solche Katastrophen mit sich bringen, bestmöglich zu begegnen und den Menschen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen. "Der Bund bzw. der Katastrophenfonds ersetzten den Ländern 60 Prozent jener Hilfsgelder, die das Land den Geschädigten ausbezahlt. Klar ist auch: Sollten die Mittel des Katastrophenfonds aufgrund außergewöhnlicher Unwetter nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Dotierung des Katastrophenfonds bei Bedarf aufstocken", so Brunner.
(APA/Red)