Mord wegen 10.000 Euro-Drogengeschäft
Wegen dessen Lebensstils vermutete der nun Erstbeschuldigte, dass der 57-Jährige vermögend sei, während er selbst von Arbeitslosenunterstützung lebte. Laut Anklage erzählte er seinem 44-jährigen Bekannten, dass ihm der 57-Jährige 10.000 Euro schulde, die er sich zurückholen wolle, worauf der 44-Jährige ein Treffen mit seinem Arbeitskollegen arrangierte. Dem 27-jährigen Boxer wurde die Rolle zugedacht, der Forderung durch Schläge Nachdruck zu verleihen. Dafür seien ihm 26.000 Euro und ein Auto versprochen worden, dem 44-Jährigen “ein Haufen Kokain” und 1.000 Euro, hieß es in der Anklageschrift.
Mordopfer sollte nicht sterben
Nach Darstellung der Verteidiger war es nicht der Tatplan, dass das Opfer sterben sollte. Vielmehr wollte man mit der Entführung von der Mutter des 57-Jährigen Lösegeld erpressen. Nicht einer Meinung waren die Rechtsanwälte darüber, wer für den Tod verantwortlich war: Während Wolfgang Blaschitz, Verteidiger des Erstbeschuldigten, von einem “Alleingang” des Boxers sprach, erklärte dessen Anwalt Thomas Nirk, dass das Opfer nach den “grenzwertigen” Schlägen noch gelebt habe. Außerdem habe der 27-Jährige Lohn kassieren wollen, während er mit einer Leiche nur “Brösel” hätte.