HIV-Erkrankung kein Hinderungsgrund für Polizeidienst
Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft hat in einer Stellungnahme empfohlen, Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie nicht generell von der Aufnahme in den Polizeidienst auszuschließen. Damit gab er einer Beschwerde der Aids Hilfe Wien aus dem Jahr 2024 recht. Laut der Stellungnahme argumentierte das Innenministerium beim Ausschlusskriterium nicht mehr mit der Ansteckungsgefahr, sondern mit der zur Eindämmung der Erkrankung erforderlichen Einnahme von Medikamenten.
Argumente des Innenministeriums zurückgewiesen
Unter anderem wurde dabei auf die starken Nebenwirkungen verwiesen, "welche eine uneingeschränkte Einsatzfähigkeit von Exekutivbediensteten, oftmals unter besonders herausfordernden physischen und psychischen Belastungen zweifelhaft erscheinen ließen", hieß es in der aktuellen Stellungnahme. Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft teilte diese Zweifel aber nicht.
Diskriminierung nicht mehr zeitgemäß
Die Aids Hilfe Wien kämpft schon länger gegen die Praxis, Menschen mit HIV aus dem Polizeidienst auszuschließen. "HIV ist zwar eine chronische Infektion, Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie können jedoch jeden Beruf ohne Einschränkungen ausüben", sagte Mirjam Hall, Vorsitzende der Aids Hilfe Wien. Menschen mit HIV hätten aufgrund der medizinischen Fortschritte eine normale Lebenserwartung unter guter Lebensqualität. Die HIV- Therapie bestehe im überwiegenden Teil der Fälle in der Einnahme einer Tablette am Tag.
(APA/Red)