Diese kann an Hundstagen um 30 bis 70 Prozent gegenüber dem Pensum bei normalen Temperaturen sinken, sowohl bei körperlicher wie geistiger Tätigkeit. Gesetzliche Grundlage, den Arbeitsplatz zu verlassen, falls die Sonne all zu sehr glüht, gibt es nicht, informierte die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) am Freitag.
In Arbeitsräumen sollen laut AKNÖ raumklimatische Verhältnisse herrschen, die angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen kann beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, verursacht etwa durch Maschinen, seien abzuschirmen. Glücklich schätzen dürfen sich wohl jene Personen, die im Job über eine Klimaanlage verfügen. Je nach Tätigkeit sollte die Raumtemperatur zwischen 18 und 25 Grad betragen.
Vorbeugen ist freilich auch bei Arbeiten im Freien angesagt. Die AKNÖ empfiehlt das Tragen von luftdurchlässiger und UV-sicherer Kleidung ebenso wie einer Kopfbedeckung. Auch Sonnenschutzmittel sollten bereitstehen. Falls Schatten am Arbeitsplatz erzeugt werden kann, hilft dies natürlich auch. Als unabdingbar dürfte die Versorgung mit alkoholfreien und kühlen Getränken gelten. Falls möglich, könne auch der Arbeitsbeginn an sehr heißen Tagen vorverlegt werden.