AA

Hitzefrei-Regelung für Wiens Fiaker-Pferde laut Höchstgericht rechtmäßig

Die Fiaker werden kein UNESCO-Kulturerbe.
Die Fiaker werden kein UNESCO-Kulturerbe. ©APA/BARBARA GINDL
Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, dass die Hitzefrei-Regelung und die Einschränkung der Arbeitszeit der Fiaker-Pferde zulässig sind. Unabhängig davon werden die Fiaker nicht in die Liste des immateriellen UNESCO-Kulturerbes aufgenommen. Die Fiaker hatten dazu vor einem Jahr einen Antrag gestellt.
Fiaker bekommen hitzefrei
Fiaker: Umfrage von Vier Pfoten
Vor ungefähr einem Jahr hatten die Wiener Fiaker einen Antrag auf Aufnahme in das immaterielle UNESCO-Kulturerbe gestellt. Die Tierschützer von Vier Pfoten hatten daraufhin an die österreichische UNESCO-Kommission eine kritische Stellungnahme geschickt. Zudem startete Vier Pfoten eine Petition gegen die Aufnahme. 12.000 Menschen haben diese Petition unterzeichnet. Die Fiaker wurden nicht in die Liste des immateriellen UNESCO-Kulturerbes aufgenommen.

Hitzefrei-Regelung für Fiaker-Pferde laut VfGH rechtmäßig

Dass die Arbeitszeit für Fiakerpferde gesetzlich geregelt und auch zeitlich begrenzt ist, ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) rechtmäßig. Ein Kutschen-Unternehmer hatte sich laut “Presse” an die Höchstrichter gewandt – und ist mit dem Begehr nach Aufhebung der Beschränkungen abgeblitzt. In Wien dürfen seit heuer Fiaker nicht mehr unterwegs sein, wenn die Temperatur an einem Tag auf 35 Grad Celsius oder mehr steigt. Zudem darf ein Zugpferd generell nur mehr an 18 Tagen im Monat für die Fiakerfahrt eingesetzt werden. Auch das Auffahren auf die Standplätze ist nur zu gewissen Zeiten, nämlich von 11.00 bis 22.00 Uhr, gestattet.

Fiaker hatte sich bei VfGH beschwert

Laut “Presse” hat sich ein Unternehmen an den VfGH gewandt, das vier Gespanne mit jeweils zwei Pferden betreibt. Wenn es heiß sei, könne man dem Geschäft nun gar nicht mehr nachgehen, klagte die Firma laut dem Bericht. Und auch sonst sehe das Gesetz Beschränkungen vor, die gegen verfassungsrechtlich eingeräumte Rechte (genannt wurden Freiheit der Erwerbsbetätigung, Unversehrtheit des Eigentums, Gleichheitssatz) verstoßen würden.

Fiaker-Bestimmungen laut VfGH im öffentlichen Interesse

Der VfGH teilte diese Ansicht laut “Presse” nicht. Die Bestimmungen würden im öffentlichen Interesse liegen, hieß es in der Entscheidung. Den Pferden würde die nötige Regeneration ermöglicht. Sie seien auch nicht einer dauerhaften Belastung durch Hitze ausgesetzt. Die Beschränkungen seien deshalb angemessen. “Die Nachteile von Fiakerunternehmen durch die zeitliche Beschränkung des Einsatzes von Pferden wiegen weniger schwer als die durch diese Beschränkungen erreichten Vorteile für die Gesundheit der zum Einsatz kommenden Tiere und für die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer”, hieß es laut dem Bericht in der höchstgerichtlichen Entscheidung.

APA/Red.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Hitzefrei-Regelung für Wiens Fiaker-Pferde laut Höchstgericht rechtmäßig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen