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Hirtzberger-Prozess: Familie des Bürgermeisters erleichtert

Erleichtert hat die Familie des mit einem mit Strychnin versetzten Mon Cheri vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger auf die Verurteilung von Helmut O. (56) reagiert. "Nun ist es also Gewissheit, dass man den Täter gefasst, den Richtigen gefunden hat. Für uns ist damit sicherlich eine Phase abgeschlossen", stellte Christian Hirtzberger, der Bruder des Opfers, am Mittwoch fest.Staatsanwalt fordert Höchststrafe

Die über den Heurigenwirt verhängte Strafe – 20 Jahre Haft für versuchten Mord – sei jedoch “nicht nachvollziehbar”, meinte der Jurist, der in St. Pölten eine Anwaltskanzlei betreibt, im Gespräch mit der APA. Er sei allerdings “zuversichtlich, dass das Berufungsgericht das richtige Augenmaß finden wird und sich nicht von einem lachenden Angeklagten blenden lässt”, meinte er unter Anspielung auf Helmut O., der vor den Kremser Geschworenen mit einem bemüht gewinnenden Lächeln aufgetreten war.

Dass die Causa in die zweite Instanz gehen und damit den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigen wird, steht unumstößlich fest. Verteidiger Nikolaus Rast wird eine Nichtigkeitsbeschwerde sowie eine Strafberufung einbringen: Für ihn liegen ein “Justizirrtum” und ein “Fehlurteil” vor, er will einen Freispruch erkämpfen.

Helmut O. könnte im Rechtsmittelverfahren aber auch lebenslang ausfassen. Staatsanwalt Friedrich Kutschera hat nämlich ebenfalls Berufung angemeldet, die er auf jeden Fall ausführen werde, wie er am Mittwoch versicherte: “Helmut O. hat lebenslang verdient.” In diesem Fall sei einzig und allein die Höchststrafe schuld- und tatangemessen: “Die besondere Heimtücke der Tat, die besonders sorgfältige Tatvorbereitung und die katastrophalen Folgen für das Opfer kann man einfach nicht außer Acht lassen.”

Der Hirtzberger-Prozess wird auch an einer anderen Front ein gerichtliches Nachspiel nach sich ziehen: Chefinspektor Leopold Etz vom Landeskriminalamt Niederösterreich (LKA NÖ) kündigte gegenüber der APA eine zivilrechtliche Unterlassungsklage gegen Verteidiger Nikolaus Rast an. Er fühlt sich von Äußerungen des Rechtsbeistands von Helmut O. auf den Schlips getreten, der ihn im Rahmen der Verhandlung als Lügner bezeichnet habe: “So lasse ich mich nicht hinstellen!”

“Ich habe meine Arbeit immer ordentlich gemacht, Belobigungen bekommen, es gab nie eine disziplinäre Verfehlung”, betonte Etz, der gegen Rast auch eine Mitteilung an die Anwaltskammer einbringen will.

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