Die Geschworenen billigten dem Mann Totschlag zu, die Mordanklage wurde verworfen. Das – nicht rechtskräftige – Urteil: Neun Jahre Haft.
Die beiden hatten sich vor rund zehn Jahren kennengelernt. “Wir haben uns gleich verstanden vom ersten Tag an”, erinnerte sich der Angeklagte. Die Beziehung stand aber offenbar auf recht wackeligen Beinen: Mal wohnte man zusammen, mal hatte Nicole F. einen weiteren Freund. 2006 lernte sie schließlich in einem AMS-Kurs eine Frau kennen, mit der sie eine Lebensgemeinschaft eingehen wollte. Im Dezember 2007 zog sie endgültig aus.
“Es hat schon a bissl weh tan”, gab Roman H. zu Protokoll. Er habe aber darauf Wert gelegt, “dass wir die besten Freunde bleiben”.
Tatsächlich brach der Kontakt nicht ab. Als seine Ex-Freundin eine neue Wohnung in der Vorgartenstraße fand, half er ihr beim Renovieren. Am 22. Februar 2008 machte er sich auf den Weg in die Brigittenau, um Nicole F. beim Ausmalen zu helfen. Beide sprachen während der Arbeit kräftig dem Alkohol zu. “Wenn wir beide was trunken haben, war’s etwas temperamentvoller”, berichtete der Mann.
Gegen Mitternacht, als man auf der Wohnzimmerbank Platz genommen hatte, “sind wir uns körperlich näher gekommen”, so der Angeklagte. Man sei intim geworden, “aber es is’ nix ‘gangen”, verwies der Mann auf seine Probleme, die ihm seit einem Arbeitsunfall – er war von einem Dach gestürzt – zu schaffen machen.
“Damit hat sie ang’fangen, mich zu provozieren”, behauptete der 37-Jährige. “I hab jetzt a Frau, die kann das besser wie du”, habe seine Ex-Freundin gehöhnt. In der Küche, wo sie sich etwas zum Essen zubereiten wollte, habe sie ihn weiter gehänselt: “Ich hab’ nicht viel drauf sagen können.”
Als sie mit dem Rücken zu ihm stand, habe er ihr den Unterarm um den Hals gelegt und zugedrückt: “Das Letzte, was ich weiß, ist, dass ich sie g’würgt hab’. Es sind die ganzen Emotionen hochgekommen.”
Die 31-Jährige sank bewusstlos zu Boden, war aber in jedem Fall noch am Leben, als ihr der Mann ein Küchenmesser dreimal in die Brust stach. Anschließend dürfte er ihr die Waffe mit dem Fuß regelrecht in den Hals getreten haben: “Ich weiß nicht, was ich mir ‘dacht hab’.”
Nachdem er das Gesicht der Leiche mit einem Geschirrtuch bedeckt hatte, rauchte sich der 37-Jährige eine an und verließ die Wohnung: “Ich bin zum Pfarrer ‘gangen und hab’ ihm erklärt, was passiert ist.” Weil der die Polizei nicht verständigte, habe er seinen Stamm-Supermarkt aufgesucht, eine Angestellte angesprochen und gebeten, die Polizei zu holen.
Die Abstimmung der acht Geschworenen über den angeklagten Mord endete mit 4:4. Bei Stimmengleichheit fällt die Entscheidung zugunsten des Angeklagten aus.
Die Laienrichter billigten dem 37-Jährigen zu, sich nach den vorangegangenen Hänseleien seiner Ex-Freundin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung befunden zu haben, so dass er sich zur gegenständlichen Bluttat hinreißen habe lassen. Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren erschien dem Gericht die verhängte Strafe “schuld- und tatangemessen”, hieß es in der Urteilsbegründung. Staatsanwalt Gerd Hermann meldete dagegen unverzüglich Rechtsmittel an.