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Höhere Tempostrafen in Schutzzonen

Geht es nach der Wiener Polizei, müssen Verkehrssünder, die gegen Tempolimits in besonderen Gefahrenzonen verstoßen, in Wien künftig mit härteren Strafen rechnen.

Wer etwa in unmittelbarer Nähe eines Schutzweges mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, für den kann dies mit einer höheren Geldbuße enden als für jemanden, der „nur“ gegen eine normale Begrenzung verstoßen hat. Eine entsprechende Neufassung des Strafenkataloges für derartige Fälle sei derzeit in Arbeit, sagte Peter Goldgruber von der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei in einem Gespräch mit der APA.

Der von Schnellfahrern zu entrichtende Betrag soll in Zukunft von der verursachten Gefahr abhängig sein. „Je gefährlicher, desto höher die Strafe“, so Goldgruber. Ziel sei hierbei nicht die Erzielung von mehr Einnahmen durch erhöhte Strafsätze. Es ginge in erster Linie um eine Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Ein Beispiel wäre ein Fall, bei dem eine Tempoübertretung im Bereich einer normalen Geschwindigkeitsbegrenzung wie bisher mit 50 Euro bestraft würde. Ein Verstoß mit der selben Anzahl von zu schnell gefahrenen km/h in einer besonderen Gefahrenzone würde hingegen mit bis zu 80 Euro geahndet.

Auf einen genauen Zeitpunkt, bis zu dem die neuen Regelungen kommen würden, wollte sich Goldgruber nicht festlegen. Die Diskussion sei im Gange, es gäbe unterschiedliche Streitpunkte. Vor allem müsse die Judikatur der Unabhängigen Verwaltungssenate in Betracht gezogen werden, um neue Bestimmungen auch exekutierbar zu machen. Darüber hinaus müssten diese auch für die Autofahrer selbst verständlich und nachvollziehbar sein. Nach Fertigstellung des angepassten Strafregisters gelte es weiters, dieses mit dem Land Wien abzustimmen.

Wie der für das Projekt verantwortliche Goldgruber gegenüber der APA betonte, handelt es sich bei dem beschriebenen Vorhaben um eine alleinige Initiative der Wiener Polizei. Keine Verbindung bestünde zu den Vorschriften auf EU-Ebene, denen zufolge Strafen über 70 Euro auch von ausländischen Pkw-Lenkern eingehoben werden können. Der Rahmenbeschluss dafür war im heurigen März in Kraft getreten.

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