Wer etwa innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h überschreitet, der muss hinkünftig mindestens 150 Euro berappen und den Führerschein zwei Wochen abgeben. Teurer zu stehen kommen auch Alkoholvergehen. Kraftfahrer, die mit 0,8 Promille erwischt werden, müssen ein Coaching absolvieren. Neben längerem Führerscheinentzug drohen zudem Geldstrafen von bis zu 3700 Euro.
Martin Pfanner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit erklärt Hintergründe und Absicht des neuen Gesetzes
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Strengere Regeln gibt es außerdem für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen wie Mopeds und Microcars: Um ein solches Fahrzeug lenken zu können, sind mindestens zwei Stunden Fahrpraxis im Verkehr und sechs am Übungsplatz sowie sechs Stunden Theorie inklusive Theorieprüfung notwendig. Bisher sah die Ausbildung für 15-jährige Mopedlenker nur Fahren am Übungsplatz, nicht aber begleitetes Fahren im Straßenverkehr vor.
Über 16-jährige Lenker konnten überhaupt ohne Fahrpraxis sofort am Straßenverkehr teilnehmen. Als “ein Teil des Verkehrssicherheitspakets” sei die Änderung essenziell für mehr Sicherheit auf den Straßen, “60 Prozent aller Mopedunfälle passieren Anfängern im ersten halben Jahr – das heißt, es fehlt ihnen an Fahrpraxis.” Wer schon bisher den Mopedausweis hat, hat ab September zwei Jahre Zeit, sich eine entsprechende Bestätigung bei der zuständigen Behörde zu holen, ohne Kurse nachholen zu müssen. Führerschein-Inhaber brauchen auch weiterhin keine Mopedausbildung.
Praxisstunden für Mopedfahrer soll Fahrsicherheit verbessern
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