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Häftling in der Josefstadt misshandelt?

Der "Falter“ erhebt Vorwürfe gegen die Wiener Justiz: Ein wegen Suchtgifthandels verurteilter Mann musste im Vorjahr seine Haft antreten, obwohl ihm Vollzugsuntauglichkeit bescheinigt worden war. In der Justizanstalt Josefstadt sei er dann misshandelt worden.

Der 46-jährige, selbst süchtige Mann war im Mai 2005 nach dem Suchtmittelgesetz zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. Die Justiz gewährte dem psychisch Kranken – er soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden – zunächst einen Strafaufschub.

In weiterer Folge wurde ein anerkannter Gerichtspsychiater zum Gutachter bestellt, um die Frage der Vollzugstauglichkeit klären zu lassen.
Der Sachverständige untersuchte den Mann und kam zum Schluss, dass dieser grundsätzlich “nicht als strafvollzugstauglich” anzusehen sei. Er kam zu dem Schluss, dass „die Strafvollzugstauglichkeit nur in einer psychiatrischen Abteilung einer Strafvollzugsanstalt durchzuführen” sei.

Der 46-Jährige und seine Mutter behaupten, in der Justizanstalt Josefstadt misshandelt worden zu sein. Justizwachebeamte hätten ihm nach einem epileptischen Anfall die Hände am Rücken gefesselt, ihn grob an den Armen gepackt und hochgerissen. Danach sei er “kalt abgebraust” worden. Dabei habe er Verletzungen, einen Bruch am Oberarm und Hämatome, davongetragen.

Diese Darstellung habe sich “nicht nachweisen lassen”, meinte dazu Behördensprecher Gerhard Jarosch. “Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung der Justizanstalt, die wir zu prüfen hatten, können wir davon ausgehen, dass es nicht widerlegt werden kann, dass sich der Mann die Verletzungen bei einem Sturz aus dem Bett zugezogen hat.“ Deshalb wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft im Juli letzten Jahres bereits eingestellt.

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