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Häftling benötigte Kleidung: Zweieinhalb Jahre Haft

Dass die Justiz im August 2003 einem damals 44-jährigen Häftling Ausgang gewährte, war keine sehr gute Idee. Der Mann kehrte nicht mehr ins Gefängnis zurück, weil er angeblich "familiäre Probleme" bereinigen wollte.

Bis ins heurige Jahr befand sich der Mann auf freiem Fuß – mehrere Frauen, die im Regelfall nichts voneinander wussten, gewährten dem offenbar anziehenden Mittvierziger Obdach, so dass er über Unterkünfte in Wien, Korneuburg und Hollabrunn verfügte.

Am Montag wurde im Wiener Straflandesgericht unter dieses Kapitel ein Schlussstrich gezogen. Während seiner Flucht hatte sich der mittlerweile 47-Jährige nämlich nicht nur mit Gelegenheitsarbeiten, sondern auch mit Betrügereien über Wasser gehalten. Seine Garderobe finanzierte er sich im Wesentlichen auf Kosten von Versandhäusern, bei denen er stets unter falschem Namen Herrenbekleidung bestellte, die er sich dann an die Adressen seiner verschiedenen Freundinnen zustellen ließ.

Um nicht der Langeweile anheimzufallen, orderte er darüber hinaus Zeitungsabonnements und Bücher. Rund 12.000 Euro machte die gesamte Schadenssumme aus, die Staatsanwalt Wilhelm Böhm dem Mann nun ankreidete. Angesichts einer mehrjährigen Flucht halte sich der inkriminierte Betrag eh in Grenzen, billigte Richterin Daniela Vetter dem Angeklagten zu.

Dieser legte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe durchschnittlich 120 Euro im Monat verdient, neue Kleider seien sich da finanziell nicht mehr ausgegangen, führte er ins Treffen. Die zweieinhalb Jahre Haft, die der Schöffensenat für die gewerbsmäßigen Betrügereien verhängte, erschienen dem 47-Jährigen aber zu hoch gegriffen: Verteidiger Michael Vallender kündigte Rechtsmittel an.

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