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Heuer schon 26 Mrd. Euro Schaden durch Bestechung

Auch Schaden durch Schwarzarbeit im Steigen
Auch Schaden durch Schwarzarbeit im Steigen ©APA (Fohringer)
Der volkswirtschaftliche Schaden durch Korruption ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und wird heuer schon 26 Mrd. Euro ausmachen. Das geht aus einer Berechnung hervor, die der Linzer Wirtschaftswissenschafter Friedrich Schneider am Freitag beim Antikorruptionstag des Innenministeriums präsentiert hat. Auch der Schaden durch Pfusch ist in der Wirtschaftskrise weiter gestiegen.

Besonders korruptionsanfällig sind aus Schneiders Sicht jene Bereiche, wo große staatliche oder private Aufträge vergeben werden (etwa die Bauwirtschaft) sowie die Privatisierung öffentlichen Eigentums. Insgesamt schätzt Schneider den durch Korruption verursachten Schaden auf heuer 26 Mrd. Euro – also fast ein Zehntel der gesamten Wirtschaftsleistung. Könnte die Korruption auf den geringeren Wert der Schweiz gesenkt werden, dann wäre eine um sieben Mrd. Euro höhere Wirtschaftsleistung möglich, so der Wirtschaftswissenschaftler.

Im Jahr 2005 lag der geschätzte Schaden durch Korruption noch bei 21 Mrd. Euro und ist seither kontinuierlich gestiegen. Erstmals seit Jahren wachsen wird Schneiders Berechnungen zufolge heuer auch das Ausmaß der “Schattenwirtschaft”, also der klassische Pfusch. Dieser war zuletzt tendenziell rückläufig, dürfte heuer aber leicht auf rund 21 Mrd. Euro zulegen. Für Schneider ist dies eine Folge der Wirtschaftskrise.

Eine wirksame Gegenmaßnahme wären laut Schneider etwa die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen (z.B. Handwerker, Putzfrauen). Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit am Bau schlägt er Änderungen bei der Wohnbauförderung vor: Diese sollte künftig nicht mehr pauschal ausgezahlt werden, sondern nur noch tatsächlich gezahlte Lohnnebenkosten abdecken.

Schwieriger wären laut Schneider Ansätze zur Korruptionsbekämpfung. Hier könnte die Aufdeckung von Korruptionsfällen etwa durch eine Kronzeugenregelung und durch den stärkeren Schutz der Aufdecker (“Whistleblower-Regelung”) gefördert werden.

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